Josef Kiening, Genealogie Datensammlung Beispieltext :

Staatsarchiv München Briefprotokoll 3437 ein etwas ungewöhnlicher Vertrag:

Ein Austrägler verkauft seinen Austrag.

6. Juli 1807

Austrags- respec. Umschreibbrief per 200 fl nach 3-jährigem Anschlag

Veit Stockmayr, gewester Hörlmann zu Hetzenhausen und Eva dessen Eheweib unter Beistandsleistung ihres leiblichen Sohnes Bartlmee Stockmayr, Eberl von Gesseltshausen, verkaufen den von ihrem Schwiegersohn Lorenz Niedermayr, Hörlmann zu Hetzenhausen, vermög Brief Dato 21.7.1804 zu beziehen habenden Austrag an den selbst anwesenden Johann Probst, gewesten Weisgerber zu Hohenkammer und Stiefvater gedachten Lorenz Niedermayr gegen nachfolgende Bedingungen als

1. ist Lorenz Niedermayr, Hörlmann, schuldig und gehalten, seinem Stiefvater und dessen Eheweib Maria die tägliche Kost übern Tisch, dann quatemerlich 2 fl, jährlich 1 baar Schuh, 1 baar Bantofeln, 2 Hemeter, auch im Bedarfsfall die erforderliche Kleidung zu behändigen, aber

2. diese mit gedachtem Übernehmer die tägliche Kost übern Tisch nicht mehr genießen können oder wollen so ist solcher schuldig und gehalten, ihnen den schon in oben allegirten Austragsbrief bestimmten Austrag zu verreichen, nemlich jährl. 1/2 Scheffel Weiz, 2 1/2 Scheffel Korn, 15 Pfund Schmalz, täglich 1 Eyer von Maria Verkündigung bis Maria Geburt, jährlich 1 söchtes Ruben und 1 Söchtes Gabes Kraut, 1/4 grüne, 1/2 Viertl dürre Ruben, zu Weihnachten, Pfingsten und Ostern jedesmal 4, auf Kirchweih aber 6 Pfund Rindfleisch, jährlich 1/2 Pfund Salz, täglich 1 1/2 Mas Milch solang eine vorhanden, jährlich 2 Klafter Brenn- dann 2 Fuder Briglholz, auch konnt selbe zur Stiftung einer Herberg 4 fl jährlich anzubehändigen, dann gegenwärtigen Austrag 1 Stund weit nach, sowie das Getreide in und aus der Mühle zu führen,

3. stirbt eines der beeden, so fällt von sämtlichem Austrag nur 1 Schfl. Korn zurück, auf beeden Verabsterben aber das Ganze, und soll auch das sämtliche zurückgelassene Vermögen ganz allein zum Hof erbschaftlich fallen, dagegen aber

4. muß Käufer des Austrages den Verkäufern desselben hierhin als eine Kaufsumme 290 fl erlegen, und zwar heute 200 fl baar, welche sie auch empfangen zu haben bekennen, 40 fl in Jahr und Tag und die restlichen 50 fl bleiben auf dem Hörlhof unverzinslich zur einstigen Erdenbestattung gedachten Austräglers liegen.

5. gibt Lorenz Niedermayr seinem Schwiegervater zur besseren Sustentation jährlich zwischen Martini und Michaeli noch sonderbar 1/2 Schfl. Korn, 1/2 Schfl. Waiz, dann 2 Klafter Fichten- und 2 Fuder Klaubholz solang sie leben, nach beedseitig Absterben aber fällt solches zurück. Nebbey überläßt er ihnen noch

6. den im Übergabbrief dato 21.7.1804 schon bestimmten Hopfengarten zur Nutznießung in solange bis gedachter Schwiegervater mit Tod abgeht nachdessen solcher zum Gut zurückfallt. Sollte aber noch dessen Schwiegermutter am Leben sein, so muß ihr hierfür 6 fl verreicht werden. Auch muß in selben jährl. 2 Fuder Dung geführt werden.

7. Macht sich Michl Harrer, Wimmer von (H)etzenhausen verbindlich und mag dessen Eheweib unter Beistandsleistung Stefan Lerchl, Lang von Giggenhausen, seinen zu ihm gleichfalligen Schwiegervater Veit Stockmayr auf dessen Hof zu übernehmen und solchen von hier sich von dem ihrigen nicht mehr im Stand seind zu ernähren, sie lebendig und todt zu versorgen, nach dessen beedseitig verabsterben aber solle er vom noch zurücklassenden Vermögen ganz alleiniger Erb sein und verbleiben. Womit beschlossen und obrigkeitlich angelobt worden.

Zeugen Wilhelm Bock Rottenwießer und Josef Seriger Kondorist

(Der Brief vom 21.7.1804 ist nicht erhalten, er ging vermutl. bei Auflösung der Hofmark Massenhausen verloren . Die Geschichte und die zugrunde liegenden Verwandtschaftsverhältnisse sind kompliziert. Siehe dazu im Häuserbuch Hetzenhausen 13. Lorenz Niedermayr ist der uneheliche Sohn von Maria Lerchl, die dann in zweiter Ehe mit Johann Probst verheiratet war. Als Veit Stockmayr zu seinem anderen Schwiegersohn Michael Harrer zieht, erwirbt Johann Probst das Austragsrecht des Veit Stockmayr um 290 Gulden und zieht zu seinem Stiefsohn in den Austrag. Die 290 Gulden kommen Michael Harrer zugute, der dafür seine Schwiegereltern zu versorgen verpflichtet ist. )

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(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de