Kiening: Genealogie

Fehler in Genealogie-Kiening.de

Überprüfung der Daten

Als ernsthafter Familienforscher sollten Sie alle bei mir abgeschriebenen Daten anhand der Original-Archivalien überprüfen. Zu diesem Zweck sind die Quellen angegeben. Für die Pfarrbücher gilt das Tauf- Heirats- und Sterbedatum als Quellenangabe, da Pfarrbücher nach diesem Datum geordnet sind.

Leider sind gerade die frühen Quellen nicht so ganz eindeutig.

Manche Leute lehnen deshalb meine Daten ab, weil sie "zuviele Fehler enthalten". Dabei schwindeln sich diese Leute bei Veröffentlichungen über die Unklarheiten, Widersprüchlichkeiten oder Lücken in den Quellen bestenfalls mit ebenso unklarem zweideutigem Text hinweg. Leider kann ich nicht so schwindeln, da meine Computerzuordnungen eindeutig sind. Ich kann einen Vater oder eine Mutter entweder zuordnen oder es bleiben lassen. Ein Vielleicht oder "könnte sein" mit vielen Fragezeichen, das schluckt ein Genealogieprogramm nicht.

Jeder Benützer dieser Datensammlung wird hoffentlich Verständnis dafür aufbringen, daß eine solche Datenmenge nicht ohne Fehler in den Computer getippt werden kann. Die Mitarbeiter mußten zuerst die alten handschriftlichen Archivalien entziffern, die gefundenen Daten dann nach Personen zusammen fassen und für mich ins Reine schreiben. Ich habe diese Daten dann in meinen Computer getippt und maschinell im HTML-Format aufbereitet.

Ein großer Teil der Daten stammt aus dem Nachlaß von Dr. Hans Welsch. Leider hatte dieser eine kaum zu entziffernde Handschrift, eine zusätzliche Fehlerquelle.

Falls Sie einen Fehler in den Daten Genealogie-Kiening.de gefunden haben, bitte ich um Nachricht mit email an josef@genealogie-kiening.de . Lesen Sie aber bitte noch diese Seite zuende, bevor Sie mir schreiben.

Technische Fehlerursachen:

Familiennamen Variationen

Familien-Namen wurden früher nach Gehör geschrieben. Abweichungen in der Namensschreibweise sind keine Fehler ! Es existieren regelmäßig mehrere Urkunden für eine Person: Taufurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Taufeinträge von Kindern, Notarurkunden und so weiter. Falls Sie eine solche Urkunde besitzen und der Name ist darin abweichend von meinen Daten geschrieben, so ist das noch lange kein Fehler. Wir haben den Namen der gleichen Person eventuell von einer anderen Urkunde abgeschrieben. Dort kann er etwas abweichend stehen. Es kommt sogar vor, daß in der gleichen Urkunde ein Familienname in verschiedenen Variationen geschrieben wurde.

Es ist unsere besondere Leistung, die Identität von Personen trotz unterschiedlicher Namensschreibung zu erkennen. Wir haben dazu weitere Kriterien wie Haus, Hofname, Beruf , sozialer Status usw. herangezogen. Durch komplette Bearbeitung der Orte und aller Quellen haben wir mehr Hintergrundwissen als ein Familienforscher, der nur kurz in ein Pfarrbuch schaut. Deshalb sind wir ziemlich sicher, daß wir richtig kombiniert haben.

Namens-Variationen in neuerer Zeit  waren Zufalls-Ergebnisse von den Standesbeamten.
Ich persönlich habe zum Beispiel  Probleme: In meiner Geburtsurkunde schrieb der Standesbeamte Joseph mit ph statt mit  f. Deshalb behaupten die doofen Computer jetzt, dass ich nicht ich bin, weil ich Josef mit f schreibe.

Vornamen Variationen

Um Vornamen zuverlässig zu finden, sind sie hier einheitlich nach Duden geschrieben. Hans, Joan, Johannes usw. wird alles zu Johann. Vitus wird zu Veit. Abweichungen dieser Art brauchen Sie nicht als Fehler reklamieren.

Datum-Abweichungen

Es war einmal Mode, den Monat als römische Zahl zu schreiben. Dadurch ist III  kaum von IV oder VI zu unterscheiden, denn der Unterschied ist nur, ob zwei Striche unten zusammen hängen oder ein Strich etwas schräger geraten ist.

Kleine Differenzen beim Geburtsdatum entstehen dadurch, daß eventuell Geburt und Taufe nicht am gleichen Tag waren.

Bei Heiratseinträgen wurde zuerst das Aufgebot eingetragen und oft, aber nicht immer, etwa 3 Wochen später das Datum der eigentlichen Heirat dazu geschrieben. Differenzen von 3 Wochen sind also häufig. Ab 1876 mußte außerdem zuerst die standesamtliche Heirat erfolgen. Die kirchliche Heirat war regelmäßig etwas später. Wurde kein Heiratseintrag im Pfarrbuch gefunden, so verwenden manche Forscher auch das Datum eines Ehevertrages an dieser Stelle.

Heiraten wurden oft im Pfarrort der Braut und im Pfarrort des Bräutigams eingetragen. Diese Daten weichen zwangsläufig ab, da die Brautleute nicht am gleichen Tag bei beiden Pfarrern vorsprechen konnten.

Heiratseinträge ab 1800 sollten das Geburts- bzw. Taufdatum enthalten. Hier sind viele Fehler schon in den Original-Urkunden. Bei Abweichungen wurde das Datum des Taufeintrages bevorzugt.

Ähnliches gilt für die Sterbedaten. Auch zwischen Todestag und Begräbnis liegen stets einige Tage, was zu Differenzen führen kann.

Häufige Fehlerursache ist die alte Datum-Schreibweise für September bis Dezember: "7ber" oder "7bris" ist der siebte römische Monat, der September. Septem ist die Zahl 7. Octo ist römisch 8, also ist 8ber oder 8bris der Oktober. Novem heißt 9, 9ber oder 9bris ist November. X steht für römisch 10, decem, xber oder xbris ist der Dezember.

Abweichungen um ein Jahr kommen oft so zustande: Auf der Pfarrbuchseite steht die Jahreszahl am oberen Rand. Die einzelnen Einträge enthalten nur Tag und Monat. Nun wechselt mitten auf der Seite das Jahr. Die neue Jahreszahl steht unauffällig zwischen dem Text. Wer nur auf die Überschrift schaut, schreibt das falsche Jahr ab.

Eine Taufe ist kein Verwandtschaftsbeweis

Da heute Personen mit ihrem Geburtsdatum identifiziert werden, suchen die Familienforscher gerne nach Taufdaten. Beispiel: Als Vater in einem Taufeintrag ist ein Simon Huber angegeben. Darauf suchen Sie im Taufbuch der gleichen Pfarrei nach einem Simon Huber und finden prompt ein passendes Datum. Damit ist aber nicht bewiesen, daß es sich um die gleiche Person handelt. Selbst seltene Namen kommen örtlich meist so gehäuft vor, daß Sie in den Taufbüchern jede gewünschte Taufe finden. Die meisten dieser Kinder starben aber schon als Säugling. Ihr Simon Huber könnte genauso gut aus einem Nachbarort gekommen sein. Zuverlässige Verwandtschaftsangaben finden Sie nur in Heiratseinträgen, in denen Eltern der Brautleute angegeben sind.

Falsche Verwandtschaftsangaben.

Technisch wird der genealogische Zusammenhang hier dadurch hergestellt, daß die Personennummer des Vaters und die der Mutter beim Kind eingetragen wird. Dabei haben Tippfehler verheerende Folgen.

Es kommt auch vor, daß im Computer falsche Eltern herausgesucht wurden.

Solche Fehler bitte ich zu melden.

Doppelt erfaßte Personen

Ziemlich häufig kommt es vor, daß genealogische Zusammenhänge nicht erkannt wurden. Sie finden eine Familie mit Kindern. Eines der Kinder finden Sie verheiratet oder als Hausbesitzer, aber ohne Hinweis auf die Eltern. Falls Sie den Beweis haben, daß es sich um die gleiche Person handelt, bitte ich ebenfalls um Mitteilung. Mit Vermutungen kann ich allerdings nichts anfangen.

Manchmal wurde die gleiche Person  zweimal eingetippt, mit leicht unterschiedlichen Daten, in verschiedenen Orten. Im Kataster ist nicht erkennbar, wenn ein Mann vorher oder nachher an einem anderen Ort noch ein Haus hatte.  Auch das ist natürlich ein Fehler.

Personen mit mehr als 3 Heiraten

Dieser Fall ist im Programm nicht vorgesehen und kann nicht korrekt dargestellt werden. Solche Fehler kann ich leider nicht ändern.

Personen mit mehr als 2 Häusern

Wechselte jemand mehrfach den Wohnort oder das Haus, so kann ich höchstens 2 Häuser angeben. Mehr sind im Programm nicht vorgesehen. Eine Korrektur ist technisch nicht möglich.

Falsche Ortsangaben

Es sind bis zu 7 Ortsangaben je Person möglich, nämlich Geburtsort, Sterbeort, 3 Heiratsorte, 2 Orte zum Hausbesitz. Weitere Wohn- und Aufenthaltsorte anzugeben, ist mir nicht möglich. Fluktuierende Familien, wie Hirten, können folglich nicht korrekt dargestellt werden.

Als Ort nenne ich stets den Wohnort, auch bei Heiraten. Wenn der Wohnort keine Kirche hatte, erfolgte die Heirat selbstverständlich im nächsten Kirch- oder Pfarrort. Falls Sie diesen wissen, haben Sie natürlich recht. Ich bleibe aus technischen Gründen bei der Nennung des Wohnortes.

Für Ortsnamen wird die heutige amtliche Schreibweise benützt. In den Quellen sind die Ortnamen meist anders geschrieben. Wenn wir den heutigen Namen schreiben, ist das kein Fehler und wird nicht korrigiert.

Als Fehler zu korrigieren ist jedoch die Zuordnung eines falschen gleichnamigen oder ähnlichen klingenden Ortes. Da es viele Ortnamen mehrfach gibt, ist es schwierig und fehlerbehaftet, den richtigen Ort zu erkennen.

Die Zuordnung der Orte zu Pfarreien ist ein eigenes Kapitel . Pfarrbucheinträge in der falschen Pfarrei sehe ich nicht als Fehler meiner Datensammlung an.

Besitzangaben, Hofgrößen

Hier wird der Stand von 1812 dargestellt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts kam es oft zu Veränderungen, deren Erforschung nicht unser Thema ist. Falls Ihr Anwesen in dieser Zeit größer wurde, können Sie stolz auf Ihre Vorfahren sein. Sie brauchen es jedoch mir nicht melden.

Frauen als alleinige Hausbesitzer

Ist eine Frau ohne Mann Hausbesitzerin, so steht sie zwar im Namensregister, taucht aber im Häuserbuch nicht auf. Zur Erstellung des Häuserbuches werden nur die Männer sortiert. Ledige Frauen als alleinige Hausbesitzer kommen in historischer Zeit nicht vor, denn die Grundherren duldeten das nicht. Die falsche Darstellung hat eine technische Ursache. Sie entsteht, wenn eine Frau im Computer erfaßt wurde, ihr Gatte aber noch nicht, etwa weil seine Familie noch nicht bearbeitet wurde. Nach vollständiger Erfassung der Familie verschwindet der Fehler von selbst.

Adelige Familien

Pfarrbucheinträge zu diesen Familien sind gelegentlich der Vollständigkeit halber enthalten. Mein Programm eignet sich nicht zur Darstellung von adeligen Familien. Ich habe kein Interesse daran und werde diese Daten nicht ergänzen.

Texte in kursiver Schrift

Nicht zuordenbare Verwandtschaftsangaben wurden als Bemerkungen in kursiver Schrift eingetragen. Hier war unsere Quelle schwer lesbar oder zweifelhaft, oder die Anschlußdaten liegen zeitlich oder örtlich außerhalb des Bearbeitungsgebietes.

Angaben in kursiver Schrift sind deshalb mit Vorsicht zu behandeln.

Überprüfung anhand der Quellen wird dringend empfohlen.

Die Original-Archivalien enthalten eine Fülle von Informationen, die hier nicht aufgenommen werden konnten. Fotokopien der alten Urkunden sind bezahlbar und bereichern jede Familiengeschichte.

Vor allem die Notarurkunden in den Staatsarchiven sind meist seitenlang und detailreich. Die Einträge im Steuerbuch 1671 sind oft die reinsten Schmuckblätter und wert, gerahmt zu werden.

Laufende Veränderungen und Korrekturen

Kienings Datensammlung wird laufend ergänzt und korrigiert. So lange daran gearbeitet wird, können Sie nicht die strengen Maßstäbe wie bei einem fertigen gedruckten Buch anwenden. Helfen Sie lieber mit, Fehler auszumerzen und die Daten zu komplettieren.

CD-Benützer sollten vor einer Fehlermeldung im Internet nachschauen, ob der Fehler nicht zwischenzeitlich behoben wurde.

Es liegt in der Natur der Sache, daß sich jeder Forscher nur für seine Vorfahren oder für ein bestimmtes Haus interessiert. Sie sehen nur den winzigen Teil meiner Daten, der für Sie selbstverständlich wichtig ist. Nehmen Sie uns bitte nicht übel, daß wir beim Abschreiben der großen Menge nicht über jede Einzelangabe so lange nachgedacht haben wie Sie.

Bitte Belege vorlegen

Sie helfen uns sehr, wenn Sie bei entdeckten Fehlern für die Korrektur Fotokopien Ihrer Quellen mit vorlegen. Der Verfasser kann unmöglich alle Quellenangaben selbst in den Archiven überprüfen und geht deshalb davon aus, daß die Mitarbeiter richtig gearbeitet haben. Wenn Sie eine andere Meinung vertreten, ist es günstig, wenn Sie Beweise dafür haben.

Anschrift des Verfassers: Josef Kiening, Spatzenwinkel 16, 81249 München, email josef@genealogie-kiening.de

Nicht-Technische Fehlerursachen

Verwandtschaft vor 1650

Die im Bearbeitungsgebiet vorhandenen Quellen enthalten vor 1650 kaum Verwandtschaftsangaben. Wer nur beweisbare Vorfahren in seiner Ahnentafel nennen will, sollte meine Angaben für die Zeit vor 1650 nicht abschreiben. Anhand der Quellen sollten Sie selbst entscheiden, ob die Daten Ihren Qualitätsansprüchen genügen.

Ein Streit um die Richtigkeit der Verwandtschaftsangaben vor 1650 ist meist sinnlos, da Vermutung gegen Vermutung steht.

Mündliche Überlieferung

Jede mündliche Überlieferung hat einen wahren Kern. Von Großeltern den Enkeln erzählt, greift diese Überlieferung oft erstaunlich weit zurück. Wenn die Sage nicht mit meinen aus schriftlichen Quellen abgeschriebenen Daten übereinstimmt, sollten Sie zuerst die Archivalien anschauen. Danach läßt sich meist sogar erklären, wie die Sage entstanden ist.

Durch Witwer- und Witwen-Wiederverheiratungen entstehen oft komplizierte Verwandtschaftsverhältnisse, die in der Überlieferung vereinfacht wurden.

In vielen Familien wird eine adelige Abstammung überliefert. Das können Sie vergessen, denn diese Geschichten wurden von Wappen -Fälschern erfunden und von Ihren Vorfahren gerne geglaubt. Unsere ländlichen Vorfahren stammen weder von Adeligen, noch von Hugenotten ab, sondern waren meist ansehnliche Großbauern.

Eine extreme Überlieferung ist die Geschichte vom Millionennachlaß des Ignaz Jais

Fehler schon in den Original-Quellen

In Einzelfällen kann belegt werden, daß bereits Original-Quellen bewußte Falsch-Angaben enthalten, z.B. falsche Geburtsdaten in Heiratseinträgen, um eine Volljährigkeit vorzutäuschen.

Altersangaben in Sterbeeinträgen sind häufig falsch. So viele Hundertjährige gab es nicht. Da gibt es Abweichungen bis zu 30 Jahren.

Vaterschaft bei ehelichen Kindern

Verheiratete Frauen haben nur eheliche Kinder ! Das heißt, daß stets der Ehemann der Frau als Vater eingetragen ist. Auch wenn der Pfarrer, der Ehemann und das ganze Dorf weiß, daß das nicht stimmt: Die Aktenlage ist eindeutig. Nach Bearbeitung von zig-tausend Taufeinträgen ist mir noch kein Fall bekannt, der von dieser Regel abweicht.

Kinder von verheirateten Frauen haben also nach den Urkunden den Ehemann als Vater. Experten meinen, daß dies bei 15 % der Kinder nicht stimmt. Dies halte ich zumindest für die in dieser Datensammlung behandelte historische Zeit (1650 bis 1900 in ländlichen Familien ) für übertrieben.

Damit würde die ganze Familienforschung in Frage gestellt. Ulkigerweise wird oft die väterliche Herkunft wegen des gleichen Namens und wegen der Y-Chromosom-Vererbung besonders betont und nur dieser Zweig erforscht.

Selbst in der jüngsten Gegenwart werden sogenannte Kuckuckskinder nicht aktenkundig. Die betroffenen Ehemänner haben gute Gründe, ihre Vaterschaft nicht in Zweifel zu ziehen oder sind sogar stolz auf "ihren" Nachwuchs. Die ganze Umgebung und Verwandtschaft weiß meist den wahren Sachverhalt und schweigt trotzdem gegenüber den Ämtern und gegenüber den betroffenen Kindern.

Nach meiner Meinung sind Zweifel berechtigt, wenn der Vater zur Zeit der Geburt schon ein hohes Alter hatte. Aufklären läßt sich die Wahrheit jedoch nicht. Mein Plausibilitäts-Prüfprogramm akzeptiert Vaterschaften vom 16. bis zum 75. Lebensjahr des Vaters. 

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(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de