Josef Kiening: Genealogie im Gebiet nordwestlich von München

Abschrift aus: (Staatsarchiv München Briefprotokoll 3281 Seite 23:)

Inventar- und Gutschätzungsbuch der Excellenz Baron von Schmidischen Hofmark Schönbrunn de ano 1796 bis 1801

G u t s - S c h ä z u n g

So bey den Abraham K i e n i n g Hacker von Rudelzhofen besitzenden ganzen Hof durch zwey verpflichteten Schätz-Männer ordentlich vorgenommen worden.

Verfaßt den 19. Juny 1799

In außern Feld genannt, alles an heuer des Wintergetreid Saam Feld ist, befinden sich 15 Juchhert, die Juchhert zu 30 fl.anzuschlagen. ............450 fl

Im untern Feld genannt, wo an heuer das Sommergetreid angebaut ist, haltet auch 17 Juchhert. ...................................................................... 510 fl

Im Biberbacher Feld, welches anheuer zue Getreid lieget, hält 16 Juchhert. .....................................................................................................480 fl

10 Tagwerch zweimädige Wißen ist das Tagwerch auch auf 30 fl. angeschlagen worden. ................................................................................300 fl

9 Tagwerch einmädige Wißen das Tagwerch zu 15 fl....... ............................................................................................................................. 135 fl

In dem Wildmoß 1 Tagwerch Wißen. 24 Tagwerch Holzgrund: ......................................................................................................................... 3 fl

Ertlichen 10 Juchhart daß draußtern Holz genannt, liegt an dem Pürtlmayr von Riedenzhofen und an den Winzen von Rudelzhofen, zu 40 fl .......400 fl..

4 Juchhert an den Pischlberg genannt, stoßet an den Lambrechten von Schönbrunn und an den Riedlbauern von Rudelzhofen... ........................ 160 fl

Mehr 4 Juchhert in dem Pircket genannt, liegt an den Winzen und an dem Riedl Anger Leite von Rudelzhofen. ..................................................160 fl

3 Juchhert stoßen unten und oben an den Riedl von Rudelzhofen. .....................................................................................................................120 fl

2 Juchhert auf dem Pichl genannt, aber ein schlechter Holzwech, liegt oben und unten an dem Riedl von Rudelzhofen. ........................................ 50 fl

1 Juchhert in der Niß genannt. ......................................................................................................................................................................... 40 fl

Letzend sich bei dem Hauß 3/4 Juchhert Garten mit unterschiedlichen Obstbäumen............................................................................................ 80 fl.

Hauß-, Stadl, dann Pachhauß und Waag-Schupfen ..................................................................................................................................... 1112 fl

S u m m a ....................................................................................................................................................................................................4000 fl.

(Abschrift aus Staatsarchiv München Briefprotokoll 3282: )

H e u r a t s b r i e f 1200 fl.

Zu den Ehrbaren Simon Kieninger, Hacker von Rudelzhofen des Excellenz Baron von Schmidischen Hofmarksgerichts Schönbrunn hat sich christkatholischen Gebrauchs nach die tugendsame Anna Maria, des kurfl. Überraiters Sebastian Ligsalz von Stetten, dann Ursula, dessen Eheweib ehelich erzeugte Tochter, selbst gegenwärtig und zwar unter Beistandsleistung ihres Bruders Anton Ligsalz, Berlbauer von Rettenbach kurfl. Landgerichts Kranzberg, verehelicht und dem zu einem wahren und beständigen Heuratsgut 1200 fl. und zwar auf den Hochzeitstag sogleich ganz behändigt, weswegen er selbe des richtigen Empfangs halber in optima juris forma auf ewig quittiert. Nicht minder bringt sie auch, Hochzeiterin, Ihren angehenden Ehemann eine Kuhe, denn zu einer Ausfertigung 1 Pettstadt samt gerichten Peth mit 3maligen Überzügen, als einem leinenen, dann 2 harbenen. Auch einen Kasten und Truhen zu, doch ingegen genannter Kieninger seiner Hochzeiterin und angehenden Eheweib zu billiger Wiederleg und Vergleichung den unter heutigem Dato durch Übergab an sich gebrachten ganzen Hof zu Rudelzhofen, wenn solcher unterm 19. Juni dieß Jahr eidlich geschätzt worden, sohin mit alldabey vorgefundenem Vermögen ohne Ausnahm an und entgegen verheuraten, daß sie mit und neben ihm wahre und unvermindbare Besitzerin sein und verbleiben solle. In weiterem Fall haben die Teil erwegen denen ohnausbleiblichen Todfallen soviel bedungen, daß auf den Fall, wann eines vor dem andern ohne Leibeserben versterben sollte, auf jeder Seite zum Rückfall an die nächsten Verwandte 600 fl. und zwar sogleich an wiederumiger Standesveränderungsfall 400 fl. paar, den Überrest aber mit 200 fl. in jährlichen Fristen hinaus bezahlt werden solle. Womit nun dieser Heuratsbrief beschlossen und darin allen nachzukommen das gesamt Vermögen per Hypotheka verschrieben und hierüber obrigkeitlich angelobt worden. den 28. Juny 1799

Zeugen Josef Herold Excellenz B.v.Schmidischer Kammerschreiber und Ludwig Dippo Bedienter

Ü b e r g a b s b r i e f per 2496 fl.

Zu vernehmen den Übergabsbrief welchen Abraham Kieninger Hacker von Rudelzhofen, des Excellenz B.v. Schmidischen Hofmarksgerichts Schönbrunn, statt welchem Gebrechlichkeitshalber der ehrengeachte Mathias Stumböck, Tafernwirt von Biberbach des löblichen Hofmarksgerichts Haimhausen gewalthabend erscheint, und Maria dessen Eheweib unter Beystandsleistung des Excellenz B.v. Schmidischen Bedienten Stephan Baumann, selbst zugegen mit Ihren ehelich erzeugten 7 Kindern, als Maria, verheuratete Kiernin Bäuerin ebenbelobten Hofmarksgerichtes Haimhausen, Simon Kieninger als Gutsübernehmer, Michael Kieninger, beede vogtbaren Standes, dann Anna 22, Magdalena 18, Theresia 15, Ursula 12, wovon der Gutsübernehmer für sich, für die übrigen aber dessen Vormünder als Johann Langenecker Bauer zu Winhof Landgericht Dachau, Thomas Sedlmayr Bauer zu Durchsamsried, zugegen, nachfolgendermaßen errichtet worden.

Erstlich übergeben in Eingange genannte Aeltern gemelt ihrem Sohn Simon den durch Anheuratung ddo. 22. Sept 1761 an sich gebrachten ganzen Hof zu Rudelzhofen so mitls gaudirend freistifts Gerechtigkeit grundbar gehörig ist, samt allen rechtlichen Ein- und Zugehörungen, wie solcher zeig vorgenommener Schätzung ddo. 19. Juni heurigen Jahres ordentlich beschrieben, wie auf Schulden und gegen Schulden ohne Ausnahm dagegen er

Zweytens schuldig seyn sollen Ihren Übergebern neben den hienach sonderbar zu errichten Austragsbrief zu haltenden Punckten zu einem Zehrpfennig 200 fl. und zwar auf seines Übernehmers Hochzeit 100 fl paar, die anderen 100 fl. aber nach Notdurft zubehändigen.

Drittens ist Übernehmer verbunden, seinen benannten 7 Geschwistern, und zwar der verheurateten Kiernin Bäuerin zu Heimhausen Ursula maßen selbe Ihres schon voraus gesetzten Vät- und mütterlichen Erbe so auch Ausfertigung bis auf 100 fl befriedigt, diese 100 fl. und zwar in jährlichen 25 fl. Fristen noch hinan zu bezahlen seinem Bruder Michael aber 500 fl., dann eine ordentliche Kirchen Kleidung, nicht minder denen übrigen 4 Geschwistern jeden zu einen vat- und mütterlichen Erbgut mit stillschweigend in Handen verbleibenden ähnlichen Heuratsgut 400 fl und zwar jeden bey deren Standesveränderungsfall sogleich paar, dann auch eine Kuhe, und zwar die anderte Wahl im Staal, nicht minder einer 1 Pettstadt samt eingerichteten Peth mit dreimaligen Überzügen und zwar einmal feines und zweymal harbenes Tuch, 1 Spinnradl, dann ein Standesmäßige Kirchenkleidung von Gut aus anzuzeigen, dann den hochzeitlichen Aus- und Eingang mit Bier und Brandwein auszuhalten, nicht minder hat sich Gutsübernehmer bey seinem Anstande die von seinem Vater noch herrührenden alten mit 46 fl. 30 X, dann neuen Ausstände per 50 fl. zusammen 96 fl. 30 X paar gutzumachen.

Viertens, wann eines hievon in fremder Dienerschaft erkranken sollte, wird selben bei seiner Heumath der Unterschlupf bis zur Genesung, die Kost, Medicin und Baaderskösten hingegen nur 4 Wochen lang unentgeltlich angegönnt, nach Verfluß dessen aber hätte sich jedes obenbeschriebene as eigenen Mitteln beyzuschaffen. Sterbe aber eines: Fünftens, ledigen Standes und ab Intestato, so erbt derselben Verlassenschaft, was über Abzug der Leichkösten übrig verbleiben wird, Ihr Aeltern und Geschwister miteinander zu gleichen Theilen.

Womit dieser Ubergabsbrief beschloßen, sämtliches Vermögen unterständlich verschrieben und des obrigkeitlichen Handgelübt hinüber abgestattet worden den 28. Juny 1799 Zeugen wie vor

A u s t r a g s b r i e f

nach 3jährigem Gutsanschlag per 150 fl

Zu vernehmen nachfolgenden Natural-Austrag, welchen sich Abraham Kieninger, bisheriger Besitzer des Rudelzhofer Guts der B.v.Sch. Hofmark Schönbrunn, dann sein Eheweib Maria ausgedungen, welchen ihm auch der nunmehrige angehende Gutsbesitzer Simon Kieninger gegen Übergabe sämtlichen Vermögen jährlichen Gaben zu reichen hat: Es soll Ihren Austräglern neben den schon im Übergabsbrief eingekommenen Zehrpfennig alle Wochen 30 X (Kreuzer) gereicht, deraus und Einigung über die Stubn, oder, wenn sie da nicht mehr bleiben wollten, das Kuchelstüberl zur Wohnung zustattet, für nötige beleucht und Erhölzung gesorgt, jährlich bei jeder bachet ein Leibel Brot, dann 2 Pfund Haar und 12 Pfund Werch, auf jeden zwei baar Schuh, und in höchst bedürftigen Fall dem Austrägler neie Kleidung zugestellt werden nebst dem Fater jährlich 25 Pfund Schmalz, von Georgi bis Michaeli (23.4.-29.9.) 1 Maaß, die übrige Zeit aber 1/2 Maaß Milch, dann eben zu solcher Zeit alle Tag 2 Eyer, dann nach solcher 1 Eyer, jährlich 20 Pfund Grünes und 6 Pfund gereichertes Fleisch, 1/4 Pfund Erbsen, dann 1/4 grüne und 1/2 Viertel baierische Rüben, auch 1/2 Viertel Düre Zwetschgen, 1/4 Birn und soviel grüne Aepfel, wann einige vorhanden. Übrigens aber Kraut, Ruben und Salz der Nothdurft nach zu empfangen, dann auch ein Schaaf in Fuder zu halten und laufen zu laßen. Sollten Sie, Austrägler, die Kost mit dem Gutsbesitzer nicht mehr genießen wollen, sind Ihnen 3 Zentner Korn, 1 Zentner Weiz verabfolgen und von der Mühl bringen zu laßen. Dann auch nebst denen obig Specificationen Austrag getreulich zu verreichen. Sollte eines der Austräglern erkranken, so muß Ihnen von Gut aus eine eigen Person zum warten bestellt, die Medicin und Baaderskösten aber die Hälfte von Gutsbesitzer, die andere Hälfte aber von seinen Zehrpfennig übernommen, sohin bezahlt werden. Im Fall eines von denens Austräglern verstirbt, so fählt die Helfte Austrag zum Gut anheim und hat Gutsbesitzer selbes von seinem noch vorgefundenen Zehrpfennig oder wann nichts mehr vorhanden seyn solln von Guts aus zur Erden bestatten zu laßen, was sodann noch übrig verbleiben wird, fählt dem Gutsbesitzer alleinig zu erben zu. Womit nun dieser Austragsbrief beschloßen und hierüber Obrigkeitlich angelobt worden den 28. Juny 1799

Kommentar :

In diesem Inventar wurde der Hausrat nicht einzeln erfaßt, sondern mit dem Pauschalbetrag von 1112 fl auf die vorher vereinbarte runde Summe von 4000 fl hingetrimmt.

Die Verträge sind ein Kompromiß, auf den sich 5 Vertragsparteien geeinigt haben:

1. Die bisherigen Gutsbesitzer

2. Der neue Gutsbesitzer

3. Die neue einheiratende Gutsbesitzerin

4. Die erbenden Geschwister des neuen Gutsbesitzers

5. Der Grundherr als Steuereinnehmer.

Sie alle mußten mit dem Ergebnis zufrieden sein.

Von Bargeld ist nicht die Rede, es war wohl auch nicht in nennenswerter Menge vorhanden.

Mit der Gutsschätzung von 4000 fl wurde der Grundherr zufrieden gestellt, denn er kassierte 7,5 % Laudemium (Grunderwerbsteuer) davon.

Die Übergabssumme fällt mit 2496 fl deutlich niedriger aus. Sie berechnet sich wie folgt:

Zehrpfennig der Übergeber .............200 fl , davon sofort fällig ............. 100 fl

Heiratsgut Rest Maria .....................100 fl ................................................ 25 fl

Heiratsgut Michael ........................ 500 fl ................................................ 500 fl

HG 4 Mädchen je 400 fl ............... 1600 fl erst später fällig, denn sie sind noch minderjährig.

Schulden ........................................... 96 fl .... sofort fällig ........................ 96 fl.

Laudemium an Grundherrn zu bezahlen ...... sofort fällig ..........................300 fl.

Summe ........................................2496 fl .. davon sofort fällig ................ 1021 fl

Das Heiratsgut der Braut deckt gerade den fälligen Betrag ab ....................... 1200 fl.

Nach der Übergabssumme von 2496 fl wurden die Notargebühren berechnet. Zu dieser Summe sind noch zu addieren:

Erbanteil des Übernehmers Simon 400 fl ( "bleibt ihm stillschweigend in Händen") und das bereits von den Eltern ausgezahlte Heiratsgut der Tochter Maria, wahrscheinlich auch 500 fl. Damit nähert sich die Übergabesumme schon der Gutsschätzung.

Der Braut wurde die Einheirat damit schmackhaft gemacht, daß sie mit der Heiratsgut-Zahlung von 1200 fl einen Wert von (Hälfte von 4000 fl.) 2000 fl erwirbt.

Trotzdem geht die Rechnung langfristig nicht auf. Für die 5 Mädchen sollte innerhalb weniger Jahre ein Betrag von 1675 fl erwirtschaftet und bezahlt werden. Das war kaum möglich. Dabei hatten die Mädchen kaum Aussicht auf eine Heirat vergleichbar mit der einheiratenden Braut, denn ihre 400 fl waren von den 1200 fl weit entfernt. Tatsächlich wurde keine der Töchter eine Bäuerin, Magdalena heiratet einen Schmied, Therese einen Metzger und Ursula einen Schneider. Von Anna ist keine Heirat bekannt, sie starb wahrscheinlich ledig. Nur der Sohn Michael wurde wieder Bauer, mit 650 fl Heiratsgut. Er hatte also zu den 500 fl aus dem Elternhaus noch Ersparnisse.

Typisch für die Zeit um 1800 ist, daß die Ausstattung der Kinder mit Heiratsgut nicht durch die Eltern erfolgte, sondern dem Hofübernehmer aufgebürdet wurde. Eine Zahl von 7 Kindern war der Ruin des Anwesens.

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(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de