Gerhard Wittich: Archivalien zur Erbschaft Jais, wörtliche Abschriften:

Bayer. Hauptstaatsarchiv München

Quelle: Verlassenschaftsakten v. Aigenspurger

Sig. VA Fasz 1-19 Nr.6

6.1.1732

Attestation wegen der Genealogie von Mons. Sebastian Jays od. Zays

Kommende von Valentinus Jays, Says, Zayas.

Ich Johannes Josephus Pockh, Ritter von dem Goldenen Sporn, Päbstlich und Kayserlich immatriculierter Comes Palatinus, Doctor der beiden Rechten und Advocat seiner churfstl Drtl. in Bayern p. Urkunde und bekenne hiermit daß ich in meiner Attestation von München de dato 5. Juli 1727 attestiert habe in Causa des Mr. Sebastian Jais oder Says, wie ich mit diesem widerum attestiere, daß man sonnenklar aus dem Rescripto der Stadt Antwerpen, welches sie an S.Chl.Drtl.p. in Bayern geschicket hat und aus einer Attestation des Hochwürdigen Herrn Patris Procuratoris von der Societät Jesu Booninck, wie in gleichen aus einem vidimierten Gezeugnis von Mons. Mohon, Kauffmann in Korn, sehen kann daß vor mehr als 50 Jahren ein reicher Ignatius Zays oder Jays in Antwerpen gelebt und gewohnt hat, welcher eine einzige legitime Tochter nachgelassen hat.

Nachdem diese Tochter in Spanien mit dem Herrn Grafen von Campurch zu Mallaga geheurathet war. So hat Sye alle ihre Mitl mit sich nach Spanien genommen, ausgenommen daß die Häuser welche für 95500 fl verkauft waren, an die Blutsfreunde in Bayern sollten bleiben, also ein Legatum, und daß der gedachte Ignatius Jays seinen Ursprung in Bayern hat, und daß sein Vater durch das Kriegsglück und durch seine Heirath in Spanischen Diensten einen großen Reichtum erworben hat, und daß von Ignatius Zays ein Natürlicher Sohn, oder Bastard Joannes Jays zu Antwerpen lebt und bei dem Collegio R.R.P.P. Societatis Jesu wohnt, welcher das Testament durch seinen Natürlichen Vatter gemacht bey und under sich gezogen hat, und nit extradieren will. Zu diesem Testament hat Ignatius Zays nach Craft und dem Inhalt von seines Vaters Testament die obengemelten Häuser an seine Bayerische Blutsfreunde gemacht. Nach dieser Zeit habe ich oft Brieffe von Mr. Sebastian Jays oder Says von Prüssel empfangen, durch welche er mich ersuchet, daß ich die Genealogie von seinen Eltern untersuchen und ausmachen sollte. Allein weil dieses Werk (ich will die Wahrheit bekennen) vile Mühe und Uncosten verursachen müßte, weil vast alle Documenten von der churbayrl. Regierung und die Taufbücher mit den Kirchen und Häusern der Pastoren fast in allen den Bayrischen Ländern durch den Schwedischen Krieg entweder verbrannt oder ruiniert oder sonsten verdorben waren, so ließ ich es steckhen. Nachdem ich aber einige Zeit danach widerumb cräftige und suffisante Briefe von Prüssel empfangen hatte, so hab ich meinen ersten Schreiber und Notarium Joannem Georgium Siederman ohne ansprechung der Kösten nach den Ländern, Stätten, Fleckhen und Dörffern geschickt wo die Voreltern von Sebastian Jays in questione et protensione gewohnt hatten. Dieser mein Erster Schreiber Siederman hat nach villen Mühen in den nachgemelten Örtern sub Juramentis solennibus et observati omnibus actibus et ceremonys judicalibus (wie die Copie authenticae und mir berührende bezeugen) das nachfolgende schriftlich hinter= bracht:

1.Nemblich zu Mittenwald in Bayern hat Joannes Muckher, ein Schmied, alt yber 86 Jahre de dato 14.11.1730 sub omnibus formalis et cautelis judicialibus coram Magistratu declariert und ausgesagt, daß sein Vater Antonius Muckher einen Valentinum Jays und seine Brüder Michael und Balthasar gekennet hat und es ihm sein Vatter öfters verzehlet, daß Valentinus Jays, uneracht er Catholisch war noch alle zeit einer vergiffter Meinung von der Lehre des Joannes Huß müßte gehabt haben, weil er freiwillig, als Dragoner in die Schwedischen Dienste von Gustavus Adolphus gegangen war in dem Jahre 1630 oder 1631. Und daß er Valentinus einiger Zeit danach in Franckenland von den Spaniern ist gefangen worden, und daß er und den Spaniern durch den Eintruck seiner Conscienz Dienste genommen hat, und daß er in kurzer Zeit Capitain war worden, und daß er an seine Blutsfreunde zu Mittenwald und Mindlheimb und Kellheim sein Glückh hat wissen lassen durch Briefe und daß er ihnen einiges Geld ybermacht und sie zu den Kriegsdienst animiert habe weil sie durch den Krieg totaliter ruiniert waren. Daß Antonius Muckher, Vatter von Joannes Muckher nach Verlauf ainiger Jahre einig Brief von Valentinus Jays oder Says Obersten an seinen Bruder Michael Jays hat lesen hören, worinnen er an denselben sein grosses Avancement bekannt gemacht hat, ihme ainige Hundtert Reichsthaler ybermachende, von seiner Brüder verbrannte Häuser widerumb aufzubauen und ihre andern verpfändete Güter widerumb einzulösen, darbey versprechend, daß er Valentinus Jays unerachtet daß er geheurathet wäre und Kinder hätte, doch für seine Familie sorgen wolte, daß sie reiche Leuth solten werden, weil in Gott von allen Seiten so reichlich gesegnet hätte.

11. Zu Mündlheimb in Bayern haben

1. Franziskus Guetmann Bürger und Würth alt 75 Jahr und 2. Conrad Babord der Küster alt 81 Jahr und 3. Vincentius Seligmann alt 87 Jahr mit solennis iuramentis vor dem Gericht observatis omnibus ceremonys iudicalibus de dateo 8. Dezembris 1730 bezeugt, daß sye und ihre Vätter den H. Valentinus Jays und seine Brüder Michael und Melchior Jays wohl gekennet haben und daß dieser Attestanten Vätter oft erzehlet haben wie dieser Valentinus Jays von einem gemeinen Dragoner in Schwedischen Dienst in einer kurzen Zeit ein großer und reicher general in dem Spanischen Krieg worden war. Er villes Gelt an seine Blutsfreund ybermacht und sye zu den Kriegsdiensten animieret hätte und daß er sich dieselben seiner Blutsfreunde wiewohl er Frau und Kinder hätte allzeit würde lassen befohlen sein, und daß sie guete Legate von ihm sollten zuerwarthen haben, wan sye ihm gleich in Spanien nicht folgen wollten, und daß der Vater von Valentinus Jays gewesen ist * (*Pater Valentinus Jays) Christoph Jays ein Zirkhelschmied zu Mündlheimb welcher Vatter gewesen ist von 1. Gregories Jays, 2. Michael Jays, 3. Balthasar Jays, 4. Caspar Jays, 5. Melchior Jays, 6. Valentinus Jays, 7. Conradus Jays, ohne die Töchter zu nennen.

111. Zu Kellheimb hat mein erster Schreiber in den Taufbüchern der Kirche Sancti Nicolai gefunden, daß erstlich Gregorius Jays hat erzeugt 1. Mathias Jays 1612, 2. Caspar Jays 1613, 3. Antonius Jays 1619, 4. Andreas Jays 1620, 5. Gregorius Jays 1622, 6. Conradus Jays 1624, 7. Thomas Jays 1625, 8. Dominikus Jays 1628, ohne die Töchter.

Michael Jays hat zu Mittenwald in Bayern 4 Söhne ohne die Töchter zu nennen erzeugt A. Andreas Jays in Tischler zu Mittenwald, B. Gregori Jays ein Sagmiller zu Mittenwald, C. Vitus Jays ein Zimmermann zu Kellheimb in Bayern, D. Vincentius Jays einen Soldaten in Bayern,

(3.) Balthasar Jays hat 2 Söhne und eine Tochter gehabt welche gestorben seind.

(4.) Caspar Jays ist Jung nit geheirathet gestorben.

(5.) Melchior Jays ist als Soldat bei Donauwerth wider die Schweden geblieben.

(6.) Wie vill Kind Valentinus Jays oder Zays gehabt hat, daß müest man in Spanien und in den Spanischen Niederlanden erfahren und zu wissen kriegen.

(7.) Conrad Jays ist Jung und unverheurathet gestorben.

Die Töchter nennen wir um der weitläufigkeit nicht.

A. Andreas Jays ein Tischler Sohn von Michael Jays, und der Enkel von Christoph Jays Vatter von Valentinus Jays dem Spanischen general hat erzeugt A. Sebastianus Jays in questione et protensione cum huius wohnend nun in Prüssl, B. Georguius Jays, C. Vitus Jays, D. Vincentius Jays.

Nach dem Rescript von dem hochlöbl. Magistrat zu Antwerpen an S.Chl.Dlt.p. in Bayern und nach der Attestation der R.R.P.P. Societatis Jesu zu Antwerpen und von Mons. Mohon Kauffmann in Korn in eben derselben Statt hat dieser Valentinus Jays oder Zays mit seiner Frau in Spanien 3 Söhne nachgelassen alpha.) Christoffel de Jays od. Zays, beta.) Martin de Zayas, gewesener Governeur zu Cadix, gamma.) Ignatius de Zayas. Dieser Ignatius de Zayas hat eine Tochter legitimo modo provereata nachgelassen, welche Tochter mit dem H. Grafen von Campurch zu Mallaga geheurathet gewesen, und ohne Kind gestorben ist. Dise Dame hat im Anfang ihres matrimony ihre Güter zu Antwerpen verkauft ausgenomben, was an den Bastard von ihrem Vatter hat müessen gegeben werden, also ein opus pium oder wie es andere iuris consulti nennen, ein opus eleemosyne, und ausgenomben dise Legaten welche nachdem inhalt des Großvätterlichen und vätterlichen Testaments an doselbe Bluetsfreunde in Bayern müessen bezahlt werden. Ich mueß hierbey füegen, waß man aus bemelten Antwerpischen Rescript und den obigen Attestationen sehen kann, daß das Wort oder der Nahme Jays, alß es Niederländisch, Französisch oder Spanisch müeßt nach dem Buchstaben ausgesprochen werden, eine ungeziemente und widerwärtige Bedeutiung in der Hochdeutschen Sprache haben müeste, und daß wür alle Tage bemerckhen, und vor villen hundert Jahren bemerckt haben, daß alle Fremdlinge welche sich in frembden Landen alsß Frankreich, Spanien, Engelland, Holland, Italien usw. niderlassen, ihre Nähmen nach der besten und deutlischsten Aussprache derselbigen Lautter mit Veränderung underschidlicher Buchstaben gefügt haben. Nun vor sich selber oder vor ihre Kinder, alß gebohren Landtsaßen oder Einwohner zu seyn scheinen. Ich hab dies meiner Attestation aus den obbemelten acti iudicialibus getreulich nach der Wahrheit gezochen und dieser meiner schrift nach geschehener Collationierung zu einer mehreren Becräftigung meiner Handtschrift und Pöttschaft beygefügt. Actum München den 6. January 1732. (L.S.) Joannes Josephus Pockh Tit. Supra.

14.12.1739

Monsieur

Nachdem in dem von dem Meister Franz Antoni Miessen, Bürger und Hafner zu Wemdingen aus München an mich unterm 22. October a.a. verlassenen Antwortschreiben die Adressa zu einer weiteren Correspondenz mit Mm. Geehrten Herrn in der Joaßischen Erbschaftssache gegeben worden. Also habe weilen ich durch die mit gestriger Post erhaltenen Brief avisiert worden, daß derselben Frau Eheliebsten gerne wissen möchte, warum keine Brief von mir bis dahero eingetroffen seyen und was ich doch Thue p. hiermit den Anfang an der künftig zu führenden Correspondenz machen, und das ansuchen zugleich thu wollen, bei der hochlöbl. Kriegsrathskanzlein in München einen Extractum Protocolle von des Martin Ettenhofers Ao. 1716 zu erstgenannten München gemachte Aussage auf das bäldeste, als nur immer sein kann, auszuwürken und mir zu förderst ohnschwehr die dafür zu bezahlen habenden Canzley Gebühr mit negster Ordinari specifice zu berichten, damit ich meine Messures darnach nehmen und die Erfordernis zur Hand bringen kann, damith im Fahl der Noth dieselbe zu Herausbringung des Testaments von dem H. v. Imhoff, als welcher es zu in Handen haben soll, gebrauchen, und erstberührten H. Baron damit zu convinciren im stande bin. Ich habe dieserhalben auch bereits schon 2.mal an ihn geschrieben, darauf aber bis dato keine Antwort erhlten, werde aber mit negsten das 3. Schreiben an denselben nach Meutingen ablassen und allenfalls die Sache anderst angreiffen müessen. Sonsten wäre auch sehr gut und dienlich und gebe auch der Regotiation einer guten Beförderung, wann die schon ehemal mit den Herren P.P. Jesuiten in Antwerpen geführte Correspondenz zur Hand gebracht werden könnte, worzu villeicht, und wie mir die Nachricht gegeben worden, der H. Johannes Joas Drechsler zu ofterwehnten München am besten verhülflich sein kann, da ich sodann die Sache durch einen solchen Canal bei besagten H.H. Patribus zu betreiben, und zu incaminiren intentionirt bin, wodurch sonder allen Zweifel, der schon lang erwünschte glückliche Effect zuwege gebracht werden kann und wird. Ich kann nicht bergen, daß schon ehender diese Correspondenz angefangen hätte, wann nicht die von H. Mießen Hafner in Wemdingen, dem Georg Gözen Büttner zu Haarburg gethane umstandhafte Relation und vornehmlich die formalien, daß ihro Chf. Dl. gnädigst verlangt hätten, daß ich unverzüglich nach München zu fahren sollte, und was dergleichen mehr ist /:so ich zwar als wieder der Vernunft lauffend, gleich anfänglich nicht glauben können noch wollen:/ mich daran verhindert hatten, indem ich mich mit dergl. unwahrheiten nicht gerne umziehen lassen sondern vielmehr dafürhalten, wann man ehrliche Leuthe vor sich habe man selbige so tractieren solle, daß daß man alle Zeit dasjenige worüber man handelt mit besten Bestand behaupten und ausführen kann, weilen nun aber solches wie wohl ohne meiner etwas darinnen specialiter zugedenken in oballegierten Schreiben wiederruffen worden so kann die Sache auf sich beruhen und versichere hingegen, daß Mm. Geehrter Herr bei mir alle in solchen Geschäften nötige Aurichtigkeit finden wird wie ich dann auch ein gleiches Vertrauen zu Ihnen trage und nebst meiner höflichen Empfehlung jederzeit seyn werde.

Monsieur votre tres humble serv. Jean Mathieu Seutter, lic. et Drocts, Conseiller et Archivaire de la Republique d'Oulme

Datum Ulm den 14. Dezember 1739.

3.3.1740

Monsieur tres honore Amy!

Gleichwie ich Dero an mich übersandte 2 Schreiben cum P. 5.to et annexis vom 26. Januar und 13 nup: a. curr: seiner zeit richtig erhalten, also habe ich meinem hochgeehrten Herrn vor diese gehabte vile Bemühungen den verbindlichsten Dank zu vörderst abzustatten, zugleich aber das weitere gezhl. Ansuchen zu thun, daß die Selbe offerierter massen dahin bedacht zusein belieben möchten, daß bei costigen hchlöbl. Hofrath sowohl das an S. Chufstl DL. in Bayern von einem hochlöbl. Magistrat zu Antwerpen erlassene Scheiben, als auch die Attestation der H.H.P.P. Jesuiten daselbst nicht weniger das von Mosieur Mohon Kaufmann in Korn, auch beigelegte Attestatum per Memoriale auch zu bitten daß dasselbe in Copiis vidimatis extradiert werden möchten. Betreffend das in denen Regenspurger historischen Nachrichten vor etwelchen Jahren in dieser Erbschaftssache herausgekommenen avertissement, so solle Mm. hochgelehrten Herrn ohnverhalten daß als ich in Ao 1736 davon Nachricht erhalten sogleich durch 2 allhier dimicillierende Joaßen, bei dem Buchdrucker Seifardt, Verleger derselben nachfragen lassen, wer im die Commission solches avertissement mit einzutrucken gegeben, so dann auch einen Nahmen Ruf welcher sich gleichfalls vor einen Joas-Schlederer Mandatarium angibt und einige Scripturen in Handen hat, unterschiedliche mal geschrieben , darauf aber nur in einiges mahl eine Antwort erhalten, worinnen er meldet, daß weilen sein Interesse darunter versire er nicht das gerinste davon communicire, könne noch wolle p. ermeltes avertisement abfordern lassen, welches auch ad acta registriert habe, mithin von dessen offerirte gl. Communication den gänzl. Dank abstatten. Weilen ich aber, aller angenwandten Mühe unerachtet nicht in Erfahrung zu bringen vermocht, wer diesen Rufen commission gegeben habe, nicht sowohl es publice zu machen, als viel mehr einen eigenen, nahmens Merkel von Regenspurg nacher Holland abzuordnen /: der sich aber bis dato noch in Engelland aufhält:/ um diese Erbschaft halber daselbst zu negotüren p. So nehme ich mir die Freiheit mich zu erkundigen und die Nachricht auszubitten, ob meinem hochgeehrten Herrn etwas von obigen allen bewußt und wer amentionirten Ruf zu einem Mandatario in hac materia constituirt habe, dann die Joaßen im Ries wollen nicht das geringste gleich wie die Schlederischen von denselben wissen. Womit unter allstitig göttlichen Obhut unab= eränderlich verbleibe

Monsieur et tres Amy votre tres humble Jean Mathieu Seutter

Ulm den 3. Martii 1740

PS Bitte um Nachricht ob nicht ein oder anderes Couvert von der Mo. Blum zu haben wäre.

 

14.3.1740

A Monsieur Monsieur Jean George Aigenspurger, Musicien de la Chapelle S.A. Electoral L'Electuer de Baviere Preß-mo a Munick. im Fingergäßlein zu erfragen.

Monsieur tres honore Amy

Was mein Geehrter Herr pto der Joaß-Schlederischen Erbschaftssache unterm 5. dieses weiteres an mich gelangen lassen solches gereicht mir um so mehreres zu einem sonderbaren Vergnügen, als ich daraus dero hegende gute Consilia und unermüdete Curiosite zu verspühren gehabt. In diser Confidence habe ich auch meinem Hochgeehrte Herren das von dem Stufer an mich aberlassenen schreiben und die von dem gndl. Rufer auf meine an denselben geschehenen Requisition beantwortete Puncten hiermit pronotitia et ad reflectendum anschließen wollen. Zugleich dero fortwährende hochwerthen amitie mich bestens empfehlend verharre at solito Monsieur votre treshumble Jean Mathieu Seuter Lic. en Drat. Ulm den 14. Martii 1740

Copia Schreibens von H. Gottlieb Rufen Stattgerichts-AssessoreinRegensburg an mich Lt. Seütter ad. 3.Januarius 1738

Die von Ewer Hochedelgehrten wegen der Schlederischen Erbschaft Sach erhaltenen 2 Schreiben habe ich bishero wegen überhäuffter Geschäften und mittels vorgefallenen Reißens nicht beantworten können. Diene aber jezo zur verlangten Nachricht, daß sowohl hiesigen Orthen als in Bayerischen Landen hin und wieder sich verschiedene Schlederer befinden welche sich nach vielen aufgewandten Unkosten durch Extractus, Kirchenbücher, Stammbäumen und eidliche Zeugen= schaften genugsam legitimiert, daß sie des vorgebl. in Amsterdam verstorbenen H. Georg Schlederers gewesten vornehmen Kaufmanns /:dessen Ehevorfahrer H.Jais geheißssen haben solle:/ nächste Blutsfreunde und Heredes ab intestato seyen. Gleichwie es aber in dergl. Fällen nicht allein auf die Legitimation derer jurcedierenden Erben sondern hauptsächlich auf die Fragen ankommt , wann und wo der Defunctus das zeitliche gesegnet, ob er ab intestato gestorben, und was er verlassen, also sind auch in substrato diese questiones nach denen verloren gegangenen oder vielmehr dem vorgeben nach per vim abgenommenen documento mortis bis dato unausfindig geblieben, bis sich endlich vor kurzer zeit ein guter Freund gefunden, welcher zu Amsterdam die Todtenregister nachschlagen läßt und sich sonsten disfalls genau erkundigen wird, von denen also eine mehrere Kundschaft erwartet wird . Nach deren Erhaltung nicht ermangeln werde Eur. p. da ferner dero Clienten Interesse hierunter versiren sollten hievon gleich rapport zu ertheilen. der xxx.

Pro Copia. ad Quest. 1.mam woher und von wem der Verleger derer historischen Nachrichten die Joaß-Schlederische Erbschaftsache quest. dem publico bekannt zu machen, die Commission bekommen? Antwort: Von denen sich theils hier theils anderer orthen sich befindlichen Schlederern welche sich sowohl mit Extractibus Kirchenbüchern und Stammbäumen als eydliche Zeugschaften hinlänglich und überflüßig legitimiert, daß sie des in Amsterdam verstorbenen Herrn Schlederers Blutsfreunde sind.

ad 2.dam Was den erwehnten Verleger von dieser Erbschaft sonsten wissend seyn möge? Antwort: die beste Wissenschaft hat der Schlederischen Erben constituierte Mandatarius welchem alle hierzu dienlichen Documenta an handen hat aber Niemand etwas davon communicieren kan und will, als dessen Interesse hierunter versieret.

ad 3.tiam Wie der Taufnahmen des zu Amsterdam verstorbenen Joaßen heißen? Antwort: Seye dem Verleger nicht bekannt, wisse auch nicht ob derselbe mit seinem Zunahmen Jaß oder Jais geheissen.

Ulm den 26.Sept.1740

Monsieur et Tres Patron.

In Hoffnung es werde dieselbe von der gehabten Reise gesund und wohl zu München retourniert seyn, so mir erfreulich zu vernehmen seyn wird, nehme ich mir die Freiheit die Anfrage zu thun ob und was in der Joaßischen Erbschafts Sache halber, dieselbe zu Mindelheim in Erfahrung gebracht haben auch, ob kein Hoffnung vorhanden, dereinst eine Copiam authenticam von denen 3 bekandten Piecen zu erhalten? Damit ich zur speciem facti mit fundament begreiffen und dem Holländischen Herrn Gesandten zu Regensburg überschicken könne. In dessen habe ich so viel in Erfahrung gebracht, daß die Imhoffische Familie wünscht, daß die Seele des defuncti Herrn Barons von Imhoff, in Ruhe seyn köndte, welches mir also glauben und Hoffnung machet, es werden die verlohrenen Briefschaften nun auch wieder zum Vorschen kommen, mithin die Sache alsdan die Sache mit guten ja besten Succeß getrieben werden kann. Von dem Erfolg erwarte ich in 14. Tag zu höhren und zuverläßige Nachricht, welche sogleich communicieren, in welcherzeit unausgesetzt verbleiben werde Monsieur p.

votre treshumble serviteur Jean Mathieu Seutter, Lic. et Droibs.

P.S. Denen Herrn Compagnons bitte meine Schönsten Empfehl auszurichten pp. an bey auch wegen einiger Musicalis nicht in Vergessenheit kommen zu lassen.

A Monsieur Musicus Aigenspurger, Musicien de la Chambre de S.A. Electorale du Baviere a Munich, im Fingergäßl zu erfragen.

 

22.3.1750

Wohledler Hochgeehrter Herr!

Denenselben kann ich nicht verhalten, daß mein gelibter Vatter nach ausgestandener 5 Wochiger Krankheit den 11. diß in dem Herrn sanft und seel. entschlafen, und ich durch diesen schweren Todtesfall in ein großes Leidwesen und Betrübnis versetzt worden. Nun werden die Joaße und Schedererischen sämtl. Erbsinteressenten sich um einen anderen tauglichen Sachwalter umzusehen haben, der statt meines seel. Vatter ihre Sache betreibet: Ob Sie mich, der ich derselben schon viele Jahre her kundig bin, auch zum Theil, wie die Acta ausweisen, die Correspondenz selbsten besorgt, oder aber einen andern darzu nehmen wollen, solches stelle ich lediglich ihrer Freyen Willkühr und Gefallen anheim, ia ich gebe hiermit denen sämtl. Erbsinteressenten die verkindliche Versicherung zum voraus, daß wann sie auch gleich einen anderen als mich zu ihrem Sachwalter ernennen und bestellten werden, ich ihnen die Acta in solchen Stand wie ich sie gegenwärtig besize, und ohne dazu ein Blat bey Seiten zu thun, ganz ohnentgelich ausantworten und überlassen werde: Nur werden auf solchen Fall die Erbinteressenten samt und sonders auch einmüthiglich ihren Sachwalter zu bevollmächtigen haben, daß er und kein anderer befugt seye, die Acta von mir abzufordern, und er darneben mir verbindlich zusage, daß er mich der Ausantwortung halber von allen Anspruch vor iezt und künftig loßspreche, und darwider gegen männiglich kräftig schüzen und mich vertretten wolle. Ich glaube Sie werden aus dießer meiner freymüthigen Declaration sattsam abnehmen, daß ich denen Erbsinteressenten alle Gerechtigkeit und was nur von mir erfordert werden mag widerfahren lasse.

Wollen die Erbsinteressenten bey dermaleinstigem glücklichen Ausgang der sache mit viel oder wenigen sich dafür erkenntlich bezeugen oder aber in Ansehung der von meinen seel. Vatter ihnen mit vielen Kosten und Mühe geleisteten vieljährigen gewieß nützl. und unermüdeten Diensten mich und die meinige als Miterben erklären, und es auf solche weiße belohnen, mir solches auch schriftl. zusichern. So werde ich ihnen dafür höchstens verbunden seyn, auch mich weiters ohne ihre Kosten, bemühen, der Sache halber hier und dar fernere Nachfrage zu thun wollen sie aber sich dießes freywillig nicht gefallen lassen, noch mir das geringste zuwenden, so werde ich nichts destoweniger mich ganz gleichgültig verhalten, und in keinem Weg in die Sache ferners meliren, noch was an sie suchen.

Hiermit haben Sie meine vollkomene Declaration, Thun Sie was Sie wollen, und erweißen Sie mir den Gefallen, solch alles denen in München anwesenden Interessenten in meinem Nahmen wissend zu machen. Eben dießes habe ich auch nach Nürnberg, Augsburg, Haarburg und Giengen geschrieben.

Endlichen muß nach gedenken, daß von dem Meister Joh. Georg Gözen, Büttner in Haarburg unterm 31. Jan. folgendes anhero berichtet worden, daß nehmlich Franziska Schlederin, deren Vatter ein Statt-Musicus zu München seye, sich bey ihrer Anwesenheit zu gedl. Haarburg gegen ihn Gözen, vernehmen lassen, daß besagter ihr Vatter das Original nebst noch anderen 6 versiegelten Briefen, wovon das erste mit goldenen Buchstaben überschrieben seye, in Handen habe, welche alle der Martin Ettenhofer von Amsterdam vor 40 Jahren mitge= bracht habe. Berühreter Göz hätte auch vor dem Oberamt in Haarburg gemelte Schlederin dießeswegen examinieren und abhören lassen, und weilen sie bei obig ihrer Aussag beharret, wäre er darauf nach München abgereist, um von ihrem Vatter selbst zu hören, wie er dasselbe nebst denen anderen Briefschaften bekommen, auch dessen Extradition zu begehren, alda habe er auch den Brief mit goldenen Buchstaben und darbey noch 7 gute Briefe gesehen, doch trefen solche mit denen Unseren nicht ein, man habe auch solche Briefe nicht lesen lassen, sondern selbige gleich wider in den Kasten eingeschloßen, mit dem begehren, daß er den gedrucktenn Brief d.i. das Regenspurger Avertissement, und die eidl. Verhör hergeben, auch das Wahrzeichen sagen solle.

Dabey kommt mir nun bedenklich vor, daß der Göz meldet, es kommen benanntliche Briefschaften mit denen unsrigen nicht überein, da er doch gleich darauf saget, daß man solche nicht lesen lassen: Es ist einmal richtig, daß so lang ich einen Brief nicht gelesen habe, so lang kann ich auch nicht sagen, von was vor einem Inhalt er seye. Wollen Ewer Woledel Bey erwehnten StattMusico H.Schlederer die nähere gründlichere Erkundigung einziehen und sich bey demselben eine Abschrift von dießen Briefschaften oder wenigstens die Einsicht ausbitten. So wird dardurch die Sache am besten ins klare kommen. Ich bin begierig, wie Sie den Inhalt oftermelter Briefschaften erfinden werden. Mich dünkt der Herr Schlederer solte hierum die geringste Schwürigkeit nicht machen, da er ia ein Erbsinteressent mit ist, folglich dadurch zu demienigen in Bälde gelanget, waß man bißher und schon so viele Jahre hindurch mit fast erstaunlicher Mühe gesuchet hat.

Ewer woledl sind von selbsten vernünftig genug, die Sach auch einen geschikte Weiße anzugehen und bedärfen hierinfalls keiner Unterweißung. Ich will daher zum End schreiten da ohne diß das Schreiben fast zu lang geworden, und ich mit mehreren ihnen nur verdrießlich fallen möchte. Ich empfehle Sie demnach göttl. Obhut getreulich und verbleibe mit vielem Attachement Ewer Woledel ergebener Diener

Wolfgang Thomas Seutter v. Lözen. Il.te et Officier du Department provincial dans la Republique Impl. de et a Ulm.

Ulm den 22. Martii 1750. Die Inlag bitte ohnschwer richtig zu bestellen.

 

13.9.1766

Hochedler Hochgeehrter Herr!

Es sind nun schon geraume Jahre verfloßen, daß in der bewußten Schlederischen Erbschafts sache die vormalige Correspondenz unterblieben. Solches geschah ohne beedseitiges Verschulden, und allein der Mangel gründlicher nachrichten unterbrach selbigen. Nun aber habe ich vor einiger Zeit die merkwürdige nachricht erhalten, daß eine Weibsprson nahmens Maria Franziska Blankin aus München und eine gebohrene Schlederin mit ihrem Mann Johann Wilhelm Blank, Schneidermeister aus Wiltingen, sich 1 1/2 Jahr in Holland, theils Haag, theils Amsterdam aufgehalten, welchen es geglückt, den so lange verlohren geweßten pergamenen Brief zur Hand zu bringen. Ob nun gleich dieße Leute denselben produziert So würde jedoch darauf in so lang keine Reflexion gemacht, bis vorher so wol von denen Joaßischen 2 oder 3 und von den Schlederischen ebensoviel Personen als nächste Anverwandte in Holland erscheinen und gemeinsaml. vortreten würden, welches Sie demnach veranlaßt eine Reiße nach München zu ihren nechsten Schlederischen Anverwandten zu machen. Vorstehendes eröffnete Sie bei ihrer dahin Reiß zu Haarburg einigen alldorigen Joaßischen Befreundten und gabe dabey zuerkennen, daß wann einige von denen Joaßen mit ihr nach Holland reißen wollten, sie binnen 3 Wochen bey ihnen anrufen wolte. Euer Hochedel habe von dießer ohnvermutheten und mir ganz sonderbar scheinenden Begenheit Nachricht zugeben keinen Anstand nehmen und dabey ferner melden wolen, daß nicht nur 3 Wochen sondern schon 3 Monath und darüber verfloßen, ohne daß die Blankin zu Haarburg sich wieder eingefunden, welcher Verzug mir keine gute Meinung von ihr beybringt, und mich zu muthmassen veranlaßt, daß ihr vorgeben nur erdichtet. Um aber das Wahre mit Zuverläßigkeit zu erfahren: So habe Euer Hochedel ganz angelegen um dero hierbey versierenden Besten ersuchen wollen, mit all mögl. Sorgfalt und Mühe nach mehrgemelter Blankin bey costig Schlederischen Verwandten und wo es sonst nich dienl. seyn möchte, sich zu erkundigen, uns wann solche Persohn ausfindig gemacht, sie ohnschwehr zu befragen A.) ob ihre in Haarburg im Majo dieses Jahr gethane Aussage auch in der Wahrheit gegründet. B.) ob sie wider nach Holland abreißen werde. C.) zu welcher Zeit sie die Reiß anzutreten gedenke. D.) ob einige Befreundete ebenfalls mit ihr gehen. E.) wie selbige mit Nahmen heißen und woher sie gebürtig. F.) ob sie alsdann auch wieder über Haarburg passieren und einige Joaßische Befreundete mitnehmen werde?

Ich hoffe nicht, daß Sie Bedenken tragen solte, diese Fragen richtig zu beantworten, da ihr in der HauptSache der gerinste Nachtheil hieraus nicht erwächst noch erwachsen kan. Sollte vielernannte Blankin nicht ausgekunschaftet werden können: So bitte mir doch in 8 höchstens 10 Tagen anwiederum Antwort aus, weil in dieser zeit zu wißen ohnumgängl. nöthig habe, ob Sie in München noch anwesend oder nicht? Dieselbe machen durch die geneigte und prompte Willfahr sich denienigen verbindlich welcher sich mit aller Ergebenheit sich nennet Euer Hochedel dienstgeflissenen

Wolfgang Thomas Seutter v. Lözen. Rechnungsrevisions= verwlter.

Ul den 13. September 1766

Herrn Johann Georg Aigenspurger Churfstl. Hoff- und Cammer Musico in München.

 

Quelle: Staatsarchiv München, Briefprotokolle Landgericht Dachau

16.10.1834 Vollmacht

erscheinen die Unterzeichneten und Bevollmächtigen in der Eigenschaft erwählter Ausschüsse der sämtlichen Erbsinteressenten in der Jaisischen Erbschafts Angelegenheit zu Amsterdam und Antwerpen gleich den übrigen Ausschüssen und Erbsbeteiligten den Bürger und Taschnermeister Johann Georg Popfinger zu München und Jakob Willibald Metzgermeister zu Odelzhausen LG. Dachau( beide unsere Vettern) unsere Rechte in benannter Verlassenschafts und Erbschaftssache worüber ein bei den kgl. Gerichtsstellen eingesehener Akt nähere Aufschlüsse erteilt, aller Orten und in allen Staaten sowie in allen Instanzen zu vertreten alles zweckdienliche für unser und gemeinschaftliche Interesse in unserem Namen vorzunehmen und zwar in außergerichtlichen und rforderlichen Falles in gerichtlichen Wege , weshalb unsere genannten und nunmehr bevollmächtigetn Vettern Pofinger und Willibald auch die befugnis erhalten, für sich zu substituireren und Anwalte mit der ihnen erteilten Vollmacht und gewalt aufzustellen, Vergeleiche abzushließen, zu vollziehen und vollziehen lassen. Schließlich erklären wir, daß unsere genannten Mandataren ermächtigt seien, Gelder in Empfang zu nehmen und hierum zu quittieren, dieselben sollen auch von den zuerst anfallenden Geldern,welche wir seiner Zeit aus dieser Verlassenschafts- und Erbschaftssache beziehen werden, den vierten Teil als Honorar ihrer Bemühungen und Dienste, dann als Ersatz für ihre Reisekösten und sonsttige Auslagen, wessen Namens und Ursprungs sein mögen, erhalten, dagegen aber wenn sie wider Verhoffen in mehr genannter Verlassenschaft nichts zu erben, also auch kein Geld zu beziehen wäre, unsere Vettern Popfinger und Willibald allen Anspruch auf Honorar, Reisekosten und Auslagen Ersatz jeder Art verlieren.

Urkundlich dessen nach Ablesen die Unterschriften.

Georg Schallermayr, Bauer von Schwabhausen.

Ferdinand Götl, Bäck in Erdweg.

+ Hdz. des Johann Schleißheimer, Taglöhner von Taxa.

Michl Seitz, Schloßmüller von Taxa.

Johann Probst, Bauer von Ebertshausen.

Anton Huber, Halbhöfler von Hirtlbach.

Joseph Strasser, Bauer von Kloster Scheyern.

Georg Kornprobst, Bauer von Hörgenbach.

Georg Baumgartner, Bauer von Ebertshausen.

Emeran Neumayr, Bauernsohn von Glon.

Maria Hofstetter, Kramerin von Welshofen (Monika?).

Mathias Schuster, Bauer von Sickertshofen.

Kaspar Jais, Bürgersohn von Dachau.

Kgl. Bayer. Landgericht. gez. Sturm.

 

 

 

Namen der Vollmachtgeber im Landgericht Dachau am 16.10.1834

1. Georg Schallermayr, Bauer in Schwabhausen

2. Ferdinand Götl, Bäck in Erdweg

3. Johann Schleißheimer, Taglöhner in Taxa

4. Michl Seitz, Schloßmüller in Taxa

5. Johann Probst, Bauer in Ebertshausen

6. Anton Huber, Halbhöfler in Hirtlbach

7. Joseph Strasser, Bauer von Kloster Scheyern

8. Georg Kornprobst, Bauer in Hörgenbach

9. Georg Baumgartner, Bauer in Ebertshausen

10. Emeran Neumayr, Bauernsohn von Glon

11. Maria Hofstetter, Kramerin von Welshofen (Monika?)

12. Mathias Schuster, Bauer in Sickertshofen

13. Kaspar Jais, Bürgersohn von Dachau

 

14. Klara Willibaldin geb. Jais von Odelzhausen (Urkunde vom 5.9.1791 LG Dachau)

 

 

Staatsarchiv München - Kriegsarchiv

Sign. OP 78913 Betr.Jais Johann Artillerist u.Ingenieur-Offizier

Durchl. Churfürst gnädigster herr!

Euer chfstl Dl. pp. uns anders Demüthigts gesezte wehmüthigst vortragen, welchergestalten auf Absterben meines Vaters Johann Udalricus Jais gewesten Artilleristen allhier nacher aber zu Ingolstadt gewordenen Ingieurs mich an Jakob Mayr gewesten Damast-Händlers in Italien, von Koblenz gebürtig, verheurathet, der aber baldhin verstorben und mich als eine noch junge Wittib ganz mittellos hinterlassen, dahero ich eben zu ersagten Koblenz dessen zurückgelassene Erbschaft zu fordern habe, die ich aber, weillen aus Mangl der Miteln derzeit nicht habe abwarten können, zu Dato nicht überkommen.

Da ich aber /: aus Lebensmangl angetrieben:/ mehrmalen Vorhabens bin mich nacher Koblenz zu begeben um dieser Erbschaft abzuwarten und selber habhaft zu werden, sodann aber mich in einen Dienst begeben, so ich aber aus Ermangelung der Zöhrung und höchst nöthiger Kleydung auf einen so weithen Weg zu erzwingen nicht vermag.

Also ergeht an Euer Churfstl Durchl. mein demüthiges Anlangen und um Gottes Barmherzigkeit willen fußfälligstes Bitten, Höchstderoselben geruhen gnädigst, mir ein ohnmaßgebigstes Rayßgeld und Churmildeste Hilf ausHöchsdero Schatolle aus angebohren Weld gepreißter barmherzigkeitsliebe verabfolgen zu lassen. Für welch höchst Gand zeit Lebens zu Gott um tausendfältig anderweithigreichliche Widergeltuung Bitten werde und Thue zu gnädigster Bitt-Erhör mich demütigst gehorsam zu Füßen legen, Euer Churfürstl. Dl. Unterthänigst=gehorsamste Caecilia Mayrin, gänzlich verarmte Wittib und des Johann Udalric Jais, gewesetn Ingenieurs seel. hinterlassene Tochter.

p.a.m. die 4. Majus 1776

Manus Clementissimas Ihro Churfstl. DL. in Bayern pp.

demüthigst gehorsamstes Anlangen und um Gottes Barmherzigkeit willen fißfälligstes Bitten von Caecilia Mayrin, ganz verarmte Wittib und des Johann Udalric Jaiß gwesten Ingenieurs seel. Tochter um hierin ermelter höchster Gnad.

Staatsarchiv München - Kriegsarchiv

Sign. A-V.1. Hofkriegsrath Expeditions-Protokoll 1716 Nr.34

Seite 18 R

den 18. Jänner Canzlypoten Minchen Edtenhover

an Brigadier Mercy ordon.: vom 17. Jenner wegen Martin Edtenhover fusilier Erchtag den 21. diß, beim Hofkhriegsrhat erscheinen solle.

Seite 41 R

den 29. Jenner

Betr. Mindlhamb Jaisische Erben, Edtenhofer

an Pfleger. Bevelch underm 29. Jenner mit ceremonials Abschrift von denen sambtl. Jaisischen Erbe wegen unverziglicher Zustellung ieniger Briefschaften so vor 7 Jahren Martin Edtenhofer abgenommen worden.

an die sambtlichen Jaisischen Erbsinteressenten.

Sigl. on obigen dato mit bevelchsabschl.

Seite 128 R

den 21 März der Parthey

an die Jaisischen ErbsInteressenten

Sigl. de dato 20. März mit Berichtsabschrift vom Pfleggericht Mindelhamb in ihrer beim Hofkhriegsrhat anhängigen causa.

Kriegsarchiv

Sign.:Hofkriegsrat, A-V.1. Konzept-Protokoll 1716/1.Teil 114

Seite 40 r

MercyBrigadier

Demnach ihro Chfstl DL. in Bayern für nothwendig befindet, den allhier in Garnison liegenden Fusilier vom LeibRgt. Martin Edtenhover in gewissen Sachen durch den Ober Auditor Corlin aydtlich vernehmen zu lassen, also hat der Brig. und Comandant ersagten LeibRegt. Joh.Babtist Chevalier de Mercy, Ihm Fusilier Edtenhover zu solchen undter auf zukhünftigen Erchtag den 21. diß früher Rhatszeit zum chfstl. HofKhriegsRhatsCanzlay anhero zu schickhen und auf Begehren des Ober Auditors ain oder andern Offizier darzue verwaigerlich zu verschaffen. den 17. Jenner 1716.

Seite 72 R

an die Jaisischen Erben. Sigl.

Beym chfstl, Hofkhriegsrhat hat man auf den sambtlichen Jaisischen Erben beschehen unterth. anlangen nit ermangelt aber vorgeschriebenen Fusilier von dem auch Chfstl. LeibRgt. zu Fueß der Haubtmann Debonischen Compagnie namens Martin Edtenhover aydtlich vernehmen lassen, wegen er nun für eine Deposition gethan, wirdt Ihnen Erben zur verlangten Nachricht hierbei in Abschriften communicieret. den 24. Jenner 1716.

Seite 101 V

An Pfleger zu Mindlhamb

L.G. welchergestalten bei unsern Hofkhriegsrhat die sambtlichen Jaisischen ErbsInteressenten umb ihren die Iringen Briefschaften und andere so ungefehr vor 7 Jahren mit einem Paßport nacher Mindlhamb khommen hollandischen Tragoner, dermahlen aber bey unsern LeibRgt zu Fuß stehenden Fusilier namens Martin Edtenhofer durch die dazumahl vorhandtenen Pflegschafts= beamten wider alle Billigkheit und gleichsamb gewaltthätigen weiß abgenommen worden, unverziglich zugestellt oder zu ersagten unsern Hofkhriegsrhat eingeschickt werden möchten undt Hst. supplicando eingelangt, gibt die den beschluß des mehrern und darbay soviell zu erkhennen daß sye auch absonderlich wider die zugeordtneten underbeamten oder gerichtsschreiber deshaft solchennach Ihnen daryber zu vernehmen und da er sich dazue bekhennt demselben ernstlich aufzutragen, daß er den Klegern in ihren Begehren statt thuen und mit extradierung der einlangten briefschaften und andern billichen satisfaction verschaffen oder seine dagegen habenden bedenkhen und Erwiderung inner der negsten 14 Tag ybergeben solle, welche uns alsdann mit denen gerichtsschaften anhero einzuschicken. den 29. Jenner 1716

dem Pfleger hiervon Nachrichtmit nachvolgenden Sigl.

Der Chfstl. HofKhriegsrhat lasset den sambtlichen Jaißischen ErbsInteressenten von dem was underm heuntigen dato auf ihr weiteres beschehen untherthäniges Anlangen an das chfstl. Pfleggericht Mindlhamb abgangen, hierbey in Abschrift zur Nachricht zukhommen mit dem angehengten bedeuten, daß wann dieselbe khünftighin in dieser sach weiter was anzubringen seye es in allweg in ersagter HofkhriegsRhat als an ihre behörige erste Instanz alwo es bereits anhängig gemacht, und von da aus an Ihnen die Gebühr und Billichkheit verhandeln wirdet, gelang lassen solle.

Seite 307 V

Camerabschrift an die Jaisischen ErbsInteressenten

Der chfstl. Hofkhriegsrhat lasset den sambentlichen Jaisischen ErbsInteressenten auf Ihr underth. yberreichtes monitorium vom 11.diß hiebey in Abschrift zu khommen was in ihrer alda anhängig habenden causa von den Chfstl. PflegGericht in Mindelhaimb auf den dahin abgangenen gst. befehlch für einen Ger.bth. unterm 27. Februar negsthin erstattt worden und da dieselbe hierbey weitter was dienliches einzuwenden oder zuerwidern, weiß sie gleichwohl bei gedachter HofkhriegsRhat als ihrer ersten Instanz die weitere Notturft mittels eines memorials underth. einzubringen oder bey dem Baron v. Imhof als gewesten Administratoren der Grafschaft Mindlhaimb mehrere nachricht einzuholen. den 20. März 1716.

Anmerkung: Die vorstehenden Notizen stammen aus dem Post-Ausgangsbuch des Hofkriegsrates. Leider ist das eigentliche Vernehmungsprotokoll des Soldaten Edtenhofer nicht enthalten, sondern nur der Hinweis, daß den Erben eine Abschrift gesandt wurde.

weitere Archivalien mit Namen Jais ohne Bezug auf den Erbfall:

Briefprotokolle Hofmark Fürstenfeld

21.11.1744 Übergabsbrief200fl

Weil. Blasy Jaiß zu Hattenhofen seel. Wittib Maria unter Beistand Hans Jaiß zu Emering und ihres Sohnes Balsy Jaiß Schäffler zu Luttenwang übergibt ihrer Tochter Barbara und hrem Ehemann Simon Trieb ein Weber um 200 fl und Austrag.

21.11.1744 Heiratsbrief

zwischen Barbara Jaißin Leerhäuslerstochter von Hattenhofen und Simon Trieb, Weber, weil Elias Trieb Mesners von Vogach u.d. Maria Sohn wegen 20 fl Heiratsgut.

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