Josef Kiening: Genealogie im Gebiet nordwestlich von München

Häuser-Zuordnung

Personen genealogisch und nach Häusern zuordnen ?

In dieser Datensammlung werden die Familien den Häusern zugeordnet, in denen sie gelebt haben. Es wird also nicht nur die Genealogie dargestellt, sondern auch die Besitzerfolge auf den Häusern. Die Genealogie hat ist dieser Betrachtung jedoch den Vorrang, da sie stets eindeutig ist: Bekanntlich hat jeder Mensch einen Vater und eine Mutter. Die Zuordnung nach Häusern gelingt nur, wenn die Besitzverhältnisse nicht zu kompliziert sind. Einige Randbedingungen sind im folgenden erläutert.

Landwirtschaftliche Anwesen bestehen seit Jahrhunderten unverändert

Im ländlichen Gebiet nordwestlich von München, so weit es noch nicht verstädtert ist, bestehen die meisten landwirtschaftlichen Anwesen seit Jahrhunderten unverändert. Ursachen dafür sind:

Bei diesen Voraussetzungen konnte ich jedem Haus eine Computer-Nummer geben und die Besitzer dem Haus zuordnen. Auch der Historische Atlas von Bayern geht vom unveränderten Bestand der ländlichen Anwesen aus.

Veränderungen bei den landwirtschaftlichen Grundstücken werden ignoriert

Das Thema meiner Arbeit ist die Genealogie. Veränderungen bei den landwirtschaftlichen Grundstücken sind in diesem Zusammenhang unwichtig und nicht darstellbar. Die landwirtschaftliche Größe wird nur zu 3 Stichjahren angegeben:

1671 Steuerbuch: Aus dem Viehbestand läßt sich auf die Betriebsgröße schließen:

1760: Der Hoffuß wird nach dem Steuerbuch von 1760 angegeben.

Hier sei nur auf das Hoffuß -System verwiesen

1812 - 1814 wurde das Land vermessen und das Grundbuch angelegt

Das Grundbuch, auch Kataster genannt, will die realen Verhältnisse durch genaue Vermessung und Bewertung aller Grundstücke ermitteln. Hier sind erstmals genaue Tagwerksgrößen genannt.

In meinen Hausüberschriften stehen 2 Größen: Die erste Zahl, im Kataster Lit. A betitelt, ist die an den Grundherrn des Hauses "gebundene" Fläche. Sie war im System der Grundherrschaft unveräußerlich.

Die Differenz zur zweiten Tagwerks-Angabe ist die Summe weiterer Grundstücke, im Kataster Lit. B bis Z überschrieben. Hier handelt es sich meist um "Eigen"-Grundstücke aus der Gemeinde-Grundverteilung, sowie um "walzende" Grundstücke mit anderer Grundherrschaft aus Guts-Zertrümmerungen.

Die zweite Grundstücksgröße stellt den ungefähren Gesamtbesitz dar. Die Einzelsummen wurden jeweils auf volle Tagwerk gerundet, wodurch Rundungs-Differenzen entstehen können.

Diese Grundstückegröße ist eine Momentaufnahme für das Jahr 1812 bis 1814, als der Kataster angelegt wurde. Spätere Veränderungen werden nicht erfaßt.

Fluktuation bei den Hausbesitzern

Wer Bauer bzw. Besitzer einer Immobilie auf dem Land wurde, blieb üblicherweise sein ganzes Leben darauf sitzen. Das ist die Grundvoraussetzung, von der ich ausgehe. Natürlich gibt es vielfältige Ausnahmen. Da ich ein zweites Anwesen in meinem Programm vorgesehen habe, kann ich eine Fluktuation in geringem Umfang darstellen. Wer mehr als 2 Häuser, nacheinander oder gleichzeitig, besaß, ist hier nicht mehr korrekt darstellbar.

Münchner Vororte: Entwicklung zum Stadtteil

Ab 1850 erscheinen in den Münchener Vororten wie Moosach oder Feldmoching Grundstücks-Spekulanten, Miethaus-Besitzer, Gewerbebetriebe  oder Institutionen als Hausbesitzer. Da mein Thema die Genealogie ist, erfasse ich solche Eigentümer nicht. Ich nenne nur Familien, die wirklich in den Häusern gewohnt haben, wobei Pfarrbucheinträge von Geburten, Heiraten oder Todesfällen entstanden. Wer die vollständige Eigentümerfolge erfahren will, mit allen Grundstücks-Geschäften (Teilungen, neue Bauland-Ausweisung etc.), der kann im Staatsarchiv die Kataster einsehen.

Anfang und Ende der Besitzzeit

Einen Eckpunkt im Leben stellt der Erwerb einer Immobilie dar. Auf dem Land war es üblich, daß Heirat und Gründung eines eigenen Hausstandes gleichbedeutend mit Erwerb von Hausbesitz waren. Die Heiratserlaubnis der Gemeinde war vom Erwerb eines Hauses abhängig.

Deshalb ist das Datum des Besitzerwerbes mein wichtigstes Datum. Es kann mit dem Heiratsdatum gleich gesetzt werden, denn meist fand beides etwa gleichzeitig statt. Dieses Jahr, nicht das Geburtsdatum, steht in meinen Registern.

Besitzerwerb erfolgt durch

Die Besitzzeit endet durch

Bei mir endet die Besitzzeit dadurch, daß ein anderer Besitzer mit seinem Erwerbsdatum folgt.

Mehr Details zu den Quellen siehe Briefprotokolle

Umzug von Anwesen

Zur Frage, was ein Anwesen definiert: Neuzeitlich würde man das Grundstück, den Platz auf dem das Haus steht, als Anwesen bezeichnen. Der Platz wird seit der Landvermessung im Jahr 1812 - 14 mit einer Flurstück-Nummer bezeichnet. Diese Definition ist jedoch selbst in der Gegenwart nicht eindeutig, denn es gibt jetzt "Aussiedler-Höfe", die aus der Ortsmitte in die Ackerflur umziehen und dort selbstverständlich als der gleiche Betrieb wie vorher fortgeführt werden.

Vor 1812 war ein Anwesen mit dem Hofnamen bezeichnet. Der Hofname konnte mit dem Besitzer umziehen, wenn dieser ein Haus verkaufte und ein anderes dafür erwarb oder zwei Anwesen getauscht wurden. Damit setzt eine Verwirrung ein: Sollen die Besitzer vor dem Verkauf oder dem Tausch nun unter unveränderten Hofnamen geführt werden ?

Wenn mit einem Tausch bzw. Verkauf eindeutig die Hofnamen mit getauscht wurden, wird bei mir die Tatsache ignoriert, daß eine Veränderung stattgefunden hat.

Beispiel: Die Dorfschmiede wurde von einem ungünstigen Platz durch Haustausch an eine andere Stelle verlegt. Der Schmied bleibt bei mir der Schmied, egal wo die Schmiede sich befand. Die Zuordnung zu Beruf und Werkstätte ist wichtiger als der Platz, an dem das Haus stand.

Weitere Informationen zu den Häusern

siehe Haus - Erläuterungen

Entstehung und Verwaltung der Hausnummern

--------------------------------------------------------------
(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de