Grundlage meines Häuserbuches sind die "Dominikal- und
Rustikalsteuer-Kataster" von 1812. In diesem Vorläufer des
heutigen Grundbuches sind alle Häuser und Grundstücke verzeichnet,
sowie die dafür fällige Steuer. Kataster sind bei mir nicht als
Quellen genannt, aber für das Bearbeitungsgebiet und
für einen Ring von Orten rund um das eigentliche
Bearbeitungsgebiet.vollständig ausgewertet. Steht in meinem
Ortsverzeichnis als Bearbeitungsstand "Kataster-Querschnitt 1812",
so handelt es sich um einen Ort außerhalb des
Bearbeitungsgebietes. Eine weitere Quellen-Angabe ist hier
nicht erforderlich, da das Schlagwort "Kataster 1812 " mit
Ort im Staatsarchiv genügt und Sie bekommen den richtigen Band.
Darin brauchen Sie nur die Haus-Nummer aufschlagen. Neben den hier
zitierten Angaben enthalten die Kataster alle Flurstücke und ihre
Größe und Nutzung, sowie die darauf lastenden Steuern, teilweise
in Naturalien, teilweise in Geld. Wichtig ist das Datum
"letztes Laudemium", denn da hat der Besitzer das Haus erworben.
Viele Katasterbände enthalten Randvermerke mit Datum und Namen bei
Besitzerwechsel nach 1812.
Die Katasterbände gibt es bis zur Gegenwart, aber ich habe nur den
Querschnitt von 1812 ausgewertet.
Ziel war eine gerechte und einheitliche
Besteuerung. Dazu wurden alle Grundstücke im Land vermessen und
ihr Ertrag (Bonität) geschätzt. Das alte Hoffuß-System
wurde damit hinfällig. Das Ergebnis von Vermessung und
Bewertung, auch die Höhe der bisherigen Steuern, fand seine
Niederschrift im Dominikal- u. Rustikalsteuer-Kataster
von 1812. Hier erhielt jedes Wohngebäude eine
Hausnummer. Die unbebauten (landwirtschaftlichen) Grundstücke
wurden dem Hausgrundstück zugeordnet. Jedes Grundstück erhielt
seine Flurnummer. Dieses System gilt im Prinzip heute noch.
Allerdings wurden im Zug von Flurbereinigungen meist neue
Flurnummern vergeben.
In
http://geoportal.bayern.de/bayernatlas
findet man in den Historischen Karten die Lagepläne mit den
alten Flurnummern.
Die im Jahr 1812 entstandenen Hausnummern bilden in dieser Datensammlung das Ordnungs-Kriterium. In den meisten Orten hatten die Hausnummern bis um 1950 Bestand. Nur in Orten mit starker Bautätigkeit (an Bahnstationen, ab 1840) erfolgten ab 1860 Neunummerierungen. Diese wurden hier ignoriert oder bei den Hofnamen in Klammern angegeben. Die Gegenwart ab 1876 ist nicht Thema der Datensammlung.
Als eindeutiges Ordnungskriterium wird die
Hausnummer hier auch für die Zeit vor 1812 verwendet. Natürlich
wird man die hier genannten Hausnummern nicht in Archivalien vor
1812 finden. Da die Häuser fast alle seit 500 Jahren (nach
Meinung des Verfassers seit 1000 - 2000 Jahren) an ihrem Platz
stehen, ist diese Methode zweckmäßig.
Wenn bei mir ein Besitzerwerbsdatum ( es steht in
der ersten Zeile unter dem Namen ) angegeben ist ohne
Quellenangabe, für die Zeit nach 1800, so habe ich dieses Datum
aus dem Kataster von 1812 abgeschrieben. Zu diesen Datum gibt es
ein Briefprotokoll für die Hofübername, Kauf oder Einheirat. Da
die Katasterbände nach Orten eindeutig sind und die Einträge mit
den Hausnummern direkt gefunden werden , erscheint mir hier eine
weitere Quellenangabe unnötig.
Muster Abbildungen von Kataster-Seiten als Leseübung: