Josef Kiening: Genealogie und Hausgeschichten im Gebiet nordwestlich von München

Kataster von 1812


Grundlage meines Häuserbuches sind die "Dominikal- und Rustikalsteuer-Kataster" von 1812. In diesem Vorläufer des heutigen Grundbuches sind alle Häuser und Grundstücke verzeichnet, sowie die dafür fällige Steuer. Kataster sind bei mir nicht als Quellen genannt, aber für das Bearbeitungsgebiet   und für einen Ring von Orten rund um das eigentliche Bearbeitungsgebiet.vollständig ausgewertet. Steht in meinem Ortsverzeichnis als Bearbeitungsstand "Kataster-Querschnitt 1812", so handelt es sich um einen Ort außerhalb des Bearbeitungsgebietes.  Eine weitere Quellen-Angabe ist hier nicht erforderlich, da das Schlagwort "Kataster 1812 " mit  Ort im Staatsarchiv genügt und Sie bekommen den richtigen Band. Darin brauchen Sie nur die Haus-Nummer aufschlagen. Neben den hier zitierten Angaben enthalten die Kataster alle Flurstücke und ihre Größe und Nutzung, sowie die darauf lastenden Steuern, teilweise in Naturalien, teilweise in Geld.  Wichtig ist das Datum "letztes Laudemium", denn da hat der Besitzer das Haus erworben. Viele Katasterbände enthalten Randvermerke mit Datum und Namen bei Besitzerwechsel nach 1812.
Die Katasterbände gibt es bis zur Gegenwart, aber ich habe nur den Querschnitt von 1812 ausgewertet.

Ziel war eine gerechte und einheitliche Besteuerung. Dazu wurden alle Grundstücke im Land vermessen und ihr Ertrag (Bonität) geschätzt. Das alte Hoffuß-System wurde damit hinfällig. Das Ergebnis von Vermessung und Bewertung, auch die Höhe der bisherigen Steuern, fand seine Niederschrift im Dominikal- u. Rustikalsteuer-Kataster von 1812. Hier erhielt jedes Wohngebäude eine Hausnummer. Die unbebauten (landwirtschaftlichen) Grundstücke wurden dem Hausgrundstück zugeordnet. Jedes Grundstück erhielt seine Flurnummer. Dieses System gilt im Prinzip heute noch. Allerdings wurden im Zug von Flurbereinigungen meist neue Flurnummern vergeben.

In
http://geoportal.bayern.de/bayernatlas
findet man in den Historischen Karten die Lagepläne mit den alten Flurnummern.

Die im Jahr 1812 entstandenen Hausnummern bilden in dieser Datensammlung das Ordnungs-Kriterium. In den meisten Orten hatten die Hausnummern bis um 1950 Bestand. Nur in Orten mit starker Bautätigkeit (an Bahnstationen, ab 1840) erfolgten ab 1860 Neunummerierungen. Diese wurden hier ignoriert oder bei den Hofnamen in Klammern angegeben. Die Gegenwart ab 1876 ist nicht Thema der Datensammlung.

Als eindeutiges Ordnungskriterium wird die Hausnummer hier auch für die Zeit vor 1812 verwendet. Natürlich wird man die hier genannten Hausnummern nicht in Archivalien vor 1812 finden. Da die Häuser fast alle seit 500 Jahren (nach Meinung des Verfassers seit 1000 - 2000 Jahren) an ihrem Platz stehen, ist diese Methode zweckmäßig.

Wenn bei mir ein Besitzerwerbsdatum ( es steht in der ersten Zeile unter dem Namen ) angegeben ist ohne Quellenangabe, für die Zeit nach 1800, so habe ich dieses Datum aus dem Kataster von 1812 abgeschrieben. Zu diesen Datum gibt es ein Briefprotokoll für die Hofübername, Kauf oder Einheirat. Da die Katasterbände nach Orten eindeutig sind und die Einträge mit den Hausnummern direkt gefunden werden , erscheint mir hier eine weitere Quellenangabe unnötig.
Muster Abbildungen von Kataster-Seiten als Leseübung:


Ab ca. 1865 mit Einführung der Notariate steht zusätzlich zum Datum der Notar und die Urkunden-Nr. im Kataster. Grundsätzlich sind alle Urkunden im Staatsarchiv noch vorhanden bis zur Gegenwart.