Herr Wolfgang Loder hat freundlicherweise folgenden Text für
www.genealogie-kiening.de bereit
gestellt:
Scharwerkspflicht
Als Scharwerk werden Arbeiten bezeichnet, die von einer „Schar“
von Leuten unentgeltlich für deren Herren zu leisten waren
(Frondienste).
Die Duldsamkeit der Untergebenen hatte jedoch Grenzen. Manche
waren streitbar genug, sich gegen überzogene Anforderungen ihrer
Herren auf gerichtlichem Weg zur Wehr zu setzen. Beispielhaft zeigt
dies ein im Jahre 1631 geführter Prozess.
Bauern aus den zur Hofmark Eisolzried (Lkrs. Dachau) gehörenden
Dörfern Palsweis, Deutenhausen und Eisolzried fühlten
sich offenbar über Gebühr strapaziert und klagten beim
fürstlichen Hofrat gegen ihren Hofmarksherrn.
Am 12. Juni 1631 wurde ein Vergleich geschlossen. Die betreffende
Urkunde des fürstl. Hofrats befindet sich im Bayerischen
Hauptstaatsarchiv (KU Angerkloster; Urk. 1329). Auf immerhin 7 Seiten
werden hier die beteiligten Personen genannt und die zu leistenden
Aufgaben und Pflichten, deren Vielfalt beachtlich ist, detailliert
aufgeführt.
Ob die betroffenen Bauern mit dem Vergleich wirklich zufrieden waren,
ist nicht überliefert. Ein Jahr später war dies für sie
jedoch kaum mehr von Bedeutung, da die Schweden auf ihrem Weg nach
München auch das bis dahin vom Dreißigjährigen Krieg
nur mittelbar betroffene Dachauer Land (1. Schwedeneinfall im Jahr
1632) verwüsteten. Dabei verloren viele nicht nur ihre Höfe
sondern auch ihr Leben.
Im Verzeichnis der Klosterurkunden des Münchner Angerklosters
(Band III, S. 941) wird der Inhalt des Dokumentes wie folgt umrissen:
1631 Juni 12
Prozess des fürstl. Hofrats, wodurch in dem Streit zwischen Herrn
Hannß Philipp Hundt zu Eißlsried einerseits und dessen
Untertanen zu Palßweiß (= Palsweis), Eißlsriedt (=
Eisolzried) und Teuttenhausen (= Deutenhausen) andererseits wegen der
Scharwerkpflicht und anderer Punkte der zwischen den Parteien zustande
gekommenen Vergleich „ratifiziert“ wird. In diesem Vergleich werden
außer der Pflicht zur Leistung von Scharwerken der verschiedenen
Art (Pflicht zur Leistung von Erdarbeiten für das Fischhaus zu
Eißlsried, Legung von Wasserröhren, Erntearbeiten,
Holz und Jagdscharwerk usw.) auch manch andere Rechtsverhältnisse
geregelt., so z.B. die Pflicht zur Haltung von Kapaunen, von Hunden,
die jeweils dem Hüter zu gewährenden, auf dem Lindmairhof und
Mühle lastende Reichnisse usw..
Zugegen:
Von Seiten der drei Dorfgemeinden deren Advokat Dr. Daniel Schmaus,
ferner Geörg Pläbst, Michael Loder, Geörg Widtman,
Paulus Widtman, Niclas Sattler, Geörg Loder, Geörg Marthin,
Melchior Lindemayr, Georg Müller, Veit Rominger, Michael Mezger,
Hannß Sedlmayr, Hannß Widman, Wolf Kiening, Caspar Widtman,
Hannß Hainrich und Anndre Reichl.
Von Seiten des Hannß Philipp Hundt: dieser letztere selbst,
ferner sein Advokat Dr. Sebastian Kraysser, Hannß Georg Hundt zu
Lauterbach, Bruder des Hannß Philipp Hundt, und Fridrich Ligsalz,
Bürgermeister zu München.
Erwähnte Liegenschaften, Orts-, Flur- und Personennamen:
Der Schörgarten zu Teuttenhausen (Deutenhausen, LKrs. Dachau); die
Sägmühle zu Eißlsried (Eisolzried, LKrs. Dachau); 2
Jochart Ackers in Aichach; der Puechwaldt zu Welßhoven; der
Pfarrer zu Perckhirchen (Bergkirchen) als Zehentinhaber.
Geben und geschehen zu München usw.
Org.; Pergamentlibell mit 4 fol.; anhangendes Hofratssekretsiegel gut
erhalten
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