Josef Kiening: Genealogie und Haus-Chroniken im Gebiet nordwestlich von München

Geburtsdatum errechnet oder geschätzt

Heute werden Personen üblicherweise mit ihrem Geburtsdatum identifiziert. Das funktioniert seit 1876, seit der Einführung der Standesämter, ganz gut. In der Zeit vor 1800 war diese Identifikation unbekannt und entsprechend spärlich werden in den Quellen die Geburts- bzw. Taufdaten.  Die einzige Quelle ist das Taufbuch der Pfarrer, wobei Tauf- und Geburtsdatum gleich gesetzt wird, das heißt, wir nehmen an, dass das Kind  noch am Tag der Geburt oder spätestens einen Tag später getauft wurde.

Ganz unmöglich wird die Datumangabe, wenn die Taufe vor Beginn der erhaltenen Taufbücher liegt oder die Person aus einer Pfarrei stammt, deren Taufbuch wir nicht bearbeiten.

Dann wird versucht, anhand von Altersangaben im Sterbeeintrag  das Geburtsjahr zu errechnen.  Oft findet sich in Nachlässen eine Aufzählung der erbenden Kinder mit Altersangabe.

Für brauchbare Register und Auswertungen der Daten ist in jedem Fall mindestens eine Jahreszahl für die Geburt erforderlich.

Ist kein Geburtsdatum verfügbar oder errechenbar, so wird dieses geschätzt.  Dazu wird es nach folgenden Kriterien austariert:

Heiratsdatum der Eltern: Üblicherweise wurden die Kinder nach der Heirat der Eltern geboren oder höchstens kurz davor.

Heiratsdatum der Kinder: Heiraten vor dem 20. Lebensjahr sind selten, als Erfahrungswert wird Heirat mit 30 Jahren angenommen.

Frauen bekommen nur vom 16. bis 50. Lebensjahr Kinder.  Die Altersangaben in Sterbeurkunden  sind oft unmöglich. Eine Frau, die mit 70 oder 90 Jahren stirbt, kann nicht gleichzeitig unmündige Kinder haben.  Für Männer gilt das mit Einschränkungen auch. Die Verstorbenen wurden von den Zeitgenossen  häufig viel zu alt geschätzt.

Sind mehrere überlebende  Kinder bekannt, so  werden sie innerhalb des möglichen Zeitraumes auf einen Geburtsabstand von 2 Jahren verteilt.

Als erstes Datum steht aus dem Kataster, Steuerbuch oder anderen Urkunden  meist ein Besitz-Erwerbs-Datum zur Verfügung. Der erste Besitzerwerb wird mit der Heirat gleich gesetzt. 

Zum Ende des Dreißigjährigen Krieges sinkt das Heiratsalter. Um 1650 hatten schon 20-Jährige die Möglichkeit, ein Haus aufzubauen, da es viele unbewohnte Hofstellen gab. Bereits eine Generation später beobachten wir umgekehrt, dass diese jungen Eltern ihre Kinder lange auf eine Übergabe oder Erbschaft warten lassen. Ein erfahrener Familienforscher lässt solche Zeitumstände in seine Berechnung einfließen.

Wird nach Bearbeitung von Taufbüchern später des richtige Taufdatum gefunden, so zeigt sich häufig, dass die Schätzung fast das Jahr genau getroffen hat.

Geschätzte Daten werden in www.genealogie-kiening.de nur angezeigt, wenn keine präziseren Quellenangaben zur Verfügung stehen.

Die Namensregister enthalten die Jahreszahl des Besitzerwerbes oder der Heirat.  Nur bei den Kindern, deren Verbleib unbekannt ist, steht im Register das Geburtsjahr und ist nach dem Ort mit einem Stern gekennzeichnet.   *+ bezeichnet Personen, die keiner Familie zugeordnet werden konnten.

--------------------------------------------------------------

(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de