Josef Kiening: Genealogie und Haus-Chroniken im Gebiet nordwestlich
von München
Geburtsdatum errechnet oder geschätzt
Heute werden Personen üblicherweise mit ihrem Geburtsdatum
identifiziert. Das funktioniert seit 1876, seit der Einführung der
Standesämter, ganz gut. In der Zeit vor 1800 war diese
Identifikation unbekannt und entsprechend spärlich werden in den
Quellen die Geburts- bzw. Taufdaten. Die einzige Quelle ist das
Taufbuch der Pfarrer, wobei Tauf- und Geburtsdatum gleich gesetzt wird,
das heißt, wir nehmen an, dass das Kind noch am Tag der
Geburt oder spätestens einen Tag später getauft wurde.
Ganz unmöglich wird die Datumangabe, wenn die Taufe vor Beginn der
erhaltenen Taufbücher liegt oder die Person aus einer Pfarrei
stammt, deren Taufbuch wir nicht bearbeiten.
Dann wird versucht, anhand von Altersangaben im Sterbeeintrag das
Geburtsjahr zu errechnen. Oft findet sich in Nachlässen eine
Aufzählung der erbenden Kinder mit Altersangabe.
Für brauchbare Register und Auswertungen der Daten ist in jedem
Fall mindestens eine Jahreszahl für die Geburt erforderlich.
Ist
kein Geburtsdatum verfügbar oder errechenbar, so wird dieses
geschätzt. Dazu wird es nach folgenden Kriterien austariert:
Heiratsdatum der Eltern: Üblicherweise wurden
die Kinder nach der Heirat der Eltern geboren oder höchstens kurz
davor.
Heiratsdatum der Kinder: Heiraten vor dem 20. Lebensjahr sind selten,
als Erfahrungswert wird Heirat mit 30 Jahren angenommen.
Frauen bekommen nur vom 16. bis 50. Lebensjahr Kinder. Die
Altersangaben in Sterbeurkunden sind oft unmöglich. Eine
Frau, die mit 70 oder 90 Jahren stirbt, kann nicht gleichzeitig
unmündige Kinder haben. Für Männer gilt das mit
Einschränkungen auch. Die Verstorbenen wurden von den
Zeitgenossen häufig viel zu alt geschätzt.
Sind mehrere überlebende Kinder bekannt, so werden sie
innerhalb des möglichen Zeitraumes auf einen Geburtsabstand von 2
Jahren verteilt.
Als erstes Datum steht aus dem Kataster, Steuerbuch oder anderen
Urkunden meist ein Besitz-Erwerbs-Datum zur Verfügung. Der
erste Besitzerwerb wird mit der Heirat gleich gesetzt.
Zum Ende des Dreißigjährigen Krieges sinkt das Heiratsalter.
Um 1650 hatten schon 20-Jährige die Möglichkeit, ein Haus
aufzubauen, da es viele unbewohnte Hofstellen gab. Bereits eine
Generation später beobachten wir umgekehrt, dass diese jungen
Eltern ihre Kinder lange auf eine Übergabe oder Erbschaft warten
lassen. Ein erfahrener Familienforscher lässt solche
Zeitumstände in seine Berechnung einfließen.
Wird nach Bearbeitung von Taufbüchern später des richtige
Taufdatum gefunden, so zeigt sich häufig, dass die Schätzung
fast das Jahr genau getroffen hat.
Geschätzte Daten werden in www.genealogie-kiening.de nur
angezeigt, wenn keine präziseren Quellenangaben zur Verfügung
stehen.
Die Namensregister enthalten die Jahreszahl des Besitzerwerbes oder der
Heirat. Nur bei den Kindern, deren Verbleib unbekannt ist, steht
im Register das Geburtsjahr und ist nach dem Ort mit einem Stern
gekennzeichnet. *+ bezeichnet Personen, die keiner Familie
zugeordnet werden konnten.
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(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de