Kurioses: Kammerfensterln und Spielen
Pfleggericht Aichach - Unteramt Aichach
Verhör vom 31. August 1751
Verhörsprotokoll Band 1582
Staatsarchiv München
Seite 105
Camerfenster Straff
Marx Grabman Dienstknecht bey Jacoben Käpplen von Walxhofen
[Walchshofen] hat bei Anna Maria Mühlerin Dienst Menschen beym
Mesmer aldorthen, nachtzeit umb 11 Uhr beym Cammerfenster sich
erfinden
[auffinden] lassen, dessenwillen Er nach deren gerichts generalien als
ein würkchlicher fornicant mit 8 tägiger antragung der Eisen
abgestrafft und darbey punctirt worden pr. 3 # dl.
Und weillen die Mühlerin probieren will, daß sye ihme khein
gehör gegeben, sondern selbsten forth geschafft, als ist ihre
Bestraffung bis auf weithers einhollente Erfahrung ausgesezt
geblieben.
Seite 105’
Marie Hueberin 60 Jahr alt von Walxhofen, gueten wandls, vom Ambtmann
verschafft sagt auf gerichts vernemmen, Ja: und wahr zu seyn das
obstehente Marie Millerin, den zu ihr ans Cammerfenster gekhommenen
Marxen Grabman daselbst weckhgeschafft, und ihme khein gehör
gegeben habe.
Dahero selbe der Straff begeben worden.
Xxxweillen der Käppler erweizlich darthuen khan, das der Knecht zu
rechter Zeit zu haus gewesen, und Er ihn selbsten ins Peth geschafft,
sohin derselbe wider seyn wissen widerumb ausgestiegen ist. Als hat man
ermelten Käppln da sich kheine Conivenz bey ihm befunden, ohne
straff entlassen.
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Pfleggericht Aichach - Oberamt v.14.Nov. 1753
Staatsarchiv München
Verhörprotokoll aus Band 1584
Seite 53
Vorkommen den 14ten 9ber Cammerfenster Straff
Zu einen ledigen Weibs-Bild nachts vor das Fenster zu kommen, und zu
selben ganz hinein zu steigen
Joseph Sondermayr Burgerlicher Beckers Sohn von Aichach, ist zu der
Anna Maria Gantnerin ledig Naderin von Algertshausen, welche wehrend
ihres in Diensten sein bey dem alhiesig Gerichts Pothen, zu Nachts vor
das Fenster gekommen, und gar eingestiegen. Weillen Er aber
solches keckh widersprochen, ist solche mit der Pothen-Tochter
ordentlich confrontirt, und dann unter das Angesicht gesagt worden,
daß solches wahrhaft seye. Als ist selber nebst ernstlichen
Verweis als ein fornicant Straf: mässig in Leib: und
an Gelt abgestrafft worden per 3 # Pfund Pfen-nig(Erläuterung: 1
Pfund Pfennige = 240 Pf.).
Hingegen dessen Complex ist ohnehin noch wegen fälschlicher
angebung dess Kindts-Vater in Procehs verfahlen und desthalben annoch
nit abgestrafft worden.
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Verhör vom 11. Oktober 1752 beim Unteramt Aichach
des LG Aichach - Verh.-Prot. 1583 - Seite 118 -
Pollicey Straff gegen
Bartlme (Bartholomäus) und Xaveri (Franz Xaver) Nodlpichler von
Schönbach wegen nächtlichen spihlen und zusammen kompf
Nachdem Hans Hueber, Dismas Roch, Anselm Strassmayr von
Hollenbach, dem Xaveri und Bartlme Nodlpichler item Magdalena
Rueppin von Schönbach, Maria Stroblin von Motzenhofen und Ig-nati
Pfaffenzehler von Walxhofen, bey Clementen Giesser von Schönbach
nachts zeit gespiehlet, würdet dergleichen die löbl.
landts und Pollicey Ordnung entgegen lauffente würckhl. Zusam-men
kompf und spihlen ihnen verwiesen und iedes pr. ½ zusamb
gestrafft pr. 4 # d.
Aufgestellt am 28. November 2008 - von Peter Tremmel aus Aichach und
Walter Eisenhofer aus München
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