Kurioses: Kammerfensterln und Spielen


Pfleggericht Aichach - Unteramt Aichach
Verhör vom 31. August 1751

Verhörsprotokoll Band 1582
Staatsarchiv München

Seite 105
Camerfenster Straff

Marx Grabman Dienstknecht bey Jacoben Käpplen von Walxhofen [Walchshofen] hat bei Anna Maria Mühlerin Dienst Menschen beym Mesmer aldorthen, nachtzeit umb 11 Uhr beym Cammerfenster sich erfinden [auffinden] lassen, dessenwillen Er nach deren gerichts generalien als ein würkchlicher fornicant mit 8 tägiger antragung der Eisen abgestrafft und darbey punctirt worden pr. 3 # dl.

Und weillen die Mühlerin probieren will, daß sye ihme khein gehör gegeben, sondern selbsten forth geschafft, als ist ihre Bestraffung  bis auf weithers einhollente Erfahrung ausgesezt geblieben.


Seite 105’
Marie Hueberin 60 Jahr alt von Walxhofen, gueten wandls, vom Ambtmann verschafft sagt auf gerichts vernemmen, Ja: und wahr zu seyn das obstehente Marie Millerin, den zu ihr ans Cammerfenster gekhommenen Marxen Grabman daselbst weckhgeschafft, und ihme khein gehör gegeben habe.
Dahero selbe der Straff begeben worden.
Xxxweillen der Käppler erweizlich darthuen khan, das der Knecht zu rechter Zeit zu haus gewesen, und Er ihn selbsten ins Peth geschafft, sohin derselbe wider seyn wissen widerumb ausgestiegen ist. Als hat man ermelten Käppln da sich kheine Conivenz bey ihm befunden, ohne straff entlassen.
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Pfleggericht Aichach - Oberamt v.14.Nov. 1753

Staatsarchiv München
Verhörprotokoll aus Band 1584
Seite 53


Vorkommen den 14ten 9ber Cammerfenster Straff

Zu einen ledigen Weibs-Bild nachts vor das Fenster zu kommen, und zu selben ganz hinein zu steigen

Joseph Sondermayr Burgerlicher Beckers Sohn von Aichach, ist zu der Anna Maria Gantnerin ledig Naderin von Algertshausen, welche wehrend ihres in Diensten sein bey dem alhiesig Gerichts Pothen, zu Nachts vor das Fenster gekommen, und gar eingestiegen. Weillen Er aber solches  keckh widersprochen, ist solche mit der Pothen-Tochter ordentlich confrontirt, und dann unter das Angesicht gesagt worden, daß solches wahrhaft seye. Als ist selber nebst ernstlichen Verweis als ein fornicant   Straf: mässig in Leib: und an Gelt abgestrafft worden per 3 # Pfund Pfen-nig(Erläuterung: 1 Pfund Pfennige = 240 Pf.).

Hingegen dessen Complex  ist ohnehin noch wegen fälschlicher angebung dess Kindts-Vater in Procehs verfahlen und desthalben annoch nit abgestrafft worden.
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Verhör vom 11. Oktober 1752 beim Unteramt Aichach
des LG Aichach - Verh.-Prot. 1583 - Seite 118 -

Pollicey Straff gegen

Bartlme (Bartholomäus) und Xaveri (Franz Xaver) Nodlpichler von Schönbach wegen nächtlichen spihlen und zusammen kompf

Nachdem Hans Hueber, Dismas Roch, Anselm Strassmayr von
Hollenbach, dem Xaveri und Bartlme Nodlpichler item Magdalena
Rueppin von Schönbach, Maria Stroblin von Motzenhofen und Ig-nati Pfaffenzehler von Walxhofen, bey Clementen Giesser von Schönbach nachts zeit gespiehlet, würdet dergleichen die löbl.
landts und Pollicey Ordnung entgegen lauffente würckhl. Zusam-men kompf und spihlen ihnen verwiesen und iedes pr. ½ zusamb
gestrafft pr. 4 # d.


Aufgestellt am 28. November 2008 - von Peter Tremmel aus Aichach und Walter Eisenhofer aus München
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