Kiening Genealogie im Gebiet nordwestlich von München

Ansässigmachung und Verehelichung

Das Gebiet nordwestlich von München war 1632 und nochmal 1648 entvölkert, alle Häuser waren zerstört. Es dauerte bis etwa 1720, bis der Vorkriegsstand an Häusern wieder hergestellt war. Bis 1800 gilt: Wer heiraten wollte, fand auch Gelegenheit, ein Haus zu erwerben und eine Familie zu gründen.  

Als im 19. Jahrhundert der Staat Maßnahmen zur Senkung der Kindersterblichkeit ergriff, ändert sich die Situation. Auf dem Land gab es weder Wohnungen, noch Arbeitsplätze für die wachsende Bevölkerung.

Neue Häuser durften nicht gebaut werden. Wer kein Hauseigentum hatte, durfte auch nicht heiraten. Die Gemeinden befürchteten, daß die Besitzlosen der "Wohlfahrt", moderner Ausdruck dafür ist "Sozialhilfe", zur Last fallen würden. Deshalb erteilten sie keine Heiratslizenzen. Ohne diese gab es keine Heirat. Was blieb den Paaren anderes übrig, als ihre Kinder unehelich zu bekommen ?

Zum 11.Sept. 1825, wurde in Bayern das Gesetz über Ansässigmachung und Verehelichung eingeführt. Quelle: Gesetzblatt für das Königreich Bayern, v. 26.Sept.1825,S.111-126 (online einsehbar).

Bis etwa 1865 brauchte ein Paar  für zur Heirat und Niederlassung eine Genehmigung der Gemeinde bzw. der zuständigen Obrigkeit. Dabei entstanden Akten, die noch erhalten sind. Die Genehmigung galt als selbstverständlich, wenn ein elterliches Anwesen übernommen wurde. 

Als die Heiratsbeschränkungen um 1865 aufgehoben wurden, wurden viele Heiraten nachgeholt. Die Nachkommen fragen sich heute, warum die Paare erst nach 1865 geheiratet haben, als ihre Kinder oft schon erwachsen waren. Sie konnten vorher nicht heiraten.

Bis etwa 1845 erhielten uneheliche Kinder meist den Familiennamen des Vaters. Erst ab 1845 trugen sie den Namen der Mutter. Siehe dazu "uneheliche Kinder".

Die Abkürzung p.m.s.e. in Urkunden bedeutet: "per matrimonium subscript ejus", "nach Heirat der Eltern für ehelich erklärt". Falls ein Kind bei der Taufe den Familiennamen der Mutter erhielt, ändert sich bei der Ehelich-Erklärung der Familienname des Kindes.

Überzählige Kinder mussten versuchen, ein Haus zu erwerben, um darin "ansässig" zu werden. Wer das Geld dazu nicht hatte, musste ledig bleiben.

Es gibt für das 19. Jahrhundert einen Akten-Bestand "Ansässigmachungen und Verehelichungen" im Staatsarchiv München.  Das Register ist alfabetisch nach Namen und Datum und steht sogar im Internet. Bei den Namen Mayr und Sedlmayr  wird es natürlich sehr viele geben. Die Akten werden einzeln bestellt und müssen erst aus Eichstätt geholt werden.

Beispiel:

Hier fand ich etwas für mich sensationelles, allerdings mit dem seltenen Namen Sitti. Weil seine Ansässigmachung nach einem Hauskauf in Odelzhausen von der dortigen Hofmarksherrin nicht gleich genehmigt wurde, schrieb Sitti an den König und legte 20 (kein Fehler: zwanzig ) Originalzeugnisse bei, von Tauf- Impf- Schul- bis Militär-Zeugnissen, Heiratsgut- und Vermögensbescheinigungen, alles für  beide Brautleute. Mit einem Hand-Vermerk ! des Königs auf dem Brief ging dieser an das Landgericht Dachau. Dann ging es blitzschnell ! Keine 14 Tage nach seiner Eingabe an den König hatte Sitti seine Genehmigung zur Ansässigmachung. Sitti  wurde dadurch alle seine Zeugnisse los, denn sie liegen heute noch in dieser Akte. Er brauchte sie später auch nicht mehr. Nachdem ihm der König persönlich geholfen hat, war Sitti bestimmt ein überzeugter Anhänger des Königs.

Siehe auch Verbot der Söldenbildung

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(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de