Genealogische Datensammlung Kiening:

Steuerbuch  von 1671

Dieses "interessanteste aller Steuerbücher"  wurde für ganz Altbayern, zumindestens für Oberbayern angelegt. Bis auf einige Hofmarken dürfte es vollständig vorhanden sein. Staatsarchiv München: Repertorium "Steuerbücher" nach alten Landgerichten alfabetisch geordnet.Zu jedem Landgericht die zugehörigen Hofmarken. Wegen des starken Verschleißes werden nur mehr die Sicherungsfilme ausgegeben (in Rollen).
Mit diesem Steuerbuch verschaffte sich die Hofkammer einen Überblick über alle Steuerzahler und das gesamte Steueraufkommen. Die Steuerpflichtigen mußten 12 Fragen beantworten. Das "Fragstuckh" steht aber nicht in den Büchern, sondern nur die Antworten. Um die Anworten zu verstehen, muß man die Fragen kennen:

Das Steuerbuch ist bei den Antworten 1 bis 11 eine sehr zuverlässige Quelle. Der Anwesenbesitzer von 1671 ist meist noch der erste Besitzer nach dem Krieg, weshalb vor allem das Erwerbsdatum und die Erwerbsart interessant ist, da die meisten Pfarrbücher über diesen Zeitraum nichts oder nicht zuverlässig berichten.  Leider  verrät das Steuerbuch nicht, woher der Besitzer kam.   Bei den landgerichtischen  Steuerbüchern  wurde meist für jedes Haus eine neue Seite angefangen und  trägt  den Namen des Hausbesitzers  in großer Zierschrift.

Abbildung einer Steuerbuch-Seite als Leseübung  

Neben den Steuerbüchern von 1671 gibt es oft weitere Bücher von anderen Jahrgängen. Für alle Gerichte angelegt wurden die Steuerbücher von 1612. Manche davon sind im Bestand Steuerbücher, die meisten aber bei den Pfleggerichten bei den "Büchern"  B...  zu finden. Selten  ist der  Familienname 1612 und 1671 gleich. Da manche der Steuerbücher von 1612 Nachträge enthalten, kann man damit die Hauszuordnung mit den Büchern von 1671 erstellen.  Hofnamen werden 1671 selten genannt. Die Zuordnung auf Häuser kann sich an den Grundherren und  an der Hofgröße orientieren. Erst das Steuerbuch von 1760 nennt die Hofnamen und schreibt sie gewissermaßen "amtlich"  fest.  Da 1760 aber kein Erwerbsdatum genannt wird, kann man mit dieser Steuerbeschreibung wenig anfangen. Bei einigen Hofmarken wurden 1760 einfach die Steuerbücher von 1671 abgeschrieben und Eigentümer genannt, die längst gestorben waren. Mit den Hofnamen von 1760 läßt sich wieder eine Zuordnung der Häuser zum Kataster von 1812/1813 herstellen, da im Kataster die Hofnamen und die Hausnummern genannt sind.   

In http://www.genealogie-leitl.de finden Sie Steuerbeschreibungen von 1612, 1671 und 1720/21 der ehemaligen kurfürstlich-bayerischen Gerichte Landsberg a. Lech, Mering, Rauhenlechsberg und Starnberg, bearbeitet von Marco Leitl.

Viehbestand

Interessant ist der in den Steuerbüchern genannte  Viehbestand.

Beispiel:
4 Roß 12 Pfund
2 Ochs 6 Pfund
5 Küh 15 Pfund
5 Jungrinder 10 Pfund
4 Schaf 1 Pfund
1 Zuchtl  1 Pfund (Mutterschwein)
6 Frischlinge 1 Pfund (Ferkel)
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(Summe)  47 Pfund Wert des Viehbestandes.

Davon die Steuer ist 8 Pfund 6 Schilling 0 Pfennig.   Die Steuerberechnung ist nicht nachvollziehbar, ca. 18 %.

Außerdem kommen in den Steuerbüchern vor :
junge Pferde ( Fill bis 1 Jahr und Fohlen bis 3 Jahre alt).
."Imppen" sind Bienenvölker,
ein Bär, das ist ein Zuchteber, männliches Schwein,
Poschen sind junge Schafe.
Ganz selten wird bei armen Leuten, die sich keine Kuh leisten konnten, eine Geiß genannt.
Geflügel erscheint nicht im Steuerbuch.
Die Ochsen gibt nur in der Anfangszeit nach dem 30-jährigen Krieg, bis genügend Pferde nach gezüchtet waren.Dann waren die Pferde der Stolz des Dachauer Bauern.

Es gab zwei Währungen neben einander. Die ältere bayerische Währung in Pfund Pfennige, Schilling,  Pfennig für die Steuerbeträge.

Das Pfund hatte 240 Pfennig = 20 Schilling , Eine Nachaddition des Aichacher Steuerbuches von 1721 ergab allerdings, dass hier das Pfund =  8 Schilling = 240 Pfennig gerechnet wurde.

Die neuere (Reichs-) Währung ist Gulden (fl.) Kreuzer (xr) und Heller  (h). 1 fl = 60 x =  240 h. Das ist grob vereinfacht.

Eine eindeutige Umrechnung von Pfund in Gulden gibt es nicht. Der Wert der Münzen war ein Tages- Kurswert, der vom regionalen Edelmetallkurs abhängig war. Aus diesem Grund mußten die alten einmal fest gelegten Steuerbeträge noch in Pfund Pfennige dargestellt werden.

Siehe dazu meine Seite unter Schlagwort-Register  Geld und Währung

Ausführlicheres zum Thema Münzen und Währung findet man sicher im Internet. Links dazu will ich nicht mehr angeben, da sich solche Seiten oft ändern.
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(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de