Genealogische Datensammlung Kiening:
Dieses "interessanteste aller Steuerbücher" wurde für ganz
Altbayern, zumindestens für Oberbayern angelegt. Bis auf einige
Hofmarken dürfte es vollständig vorhanden sein. Staatsarchiv
München: Repertorium "Steuerbücher" nach alten Landgerichten
alfabetisch geordnet.Zu jedem Landgericht die zugehörigen
Hofmarken. Wegen des starken Verschleißes werden nur mehr die
Sicherungsfilme ausgegeben (in Rollen).
Mit diesem Steuerbuch verschaffte sich die Hofkammer einen
Überblick über alle Steuerzahler und das gesamte Steueraufkommen.
Die Steuerpflichtigen mußten 12 Fragen beantworten. Das
"Fragstuckh" steht aber nicht in den Büchern, sondern nur die
Antworten. Um die Anworten zu verstehen, muß man die Fragen
kennen:
Das Steuerbuch ist bei den Antworten
1 bis 11 eine sehr zuverlässige Quelle. Der Anwesenbesitzer von
1671 ist meist noch der erste Besitzer
nach dem Krieg, weshalb vor allem das Erwerbsdatum und die
Erwerbsart interessant ist, da die meisten Pfarrbücher über
diesen Zeitraum nichts oder nicht zuverlässig berichten.
Leider verrät das Steuerbuch nicht, woher der Besitzer
kam. Bei den
landgerichtischen Steuerbüchern wurde meist für
jedes Haus eine neue Seite angefangen und trägt den
Namen des Hausbesitzers in großer Zierschrift.
Abbildung einer Steuerbuch-Seite als Leseübung
Neben den Steuerbüchern von 1671 gibt es oft weitere Bücher von anderen Jahrgängen. Für alle Gerichte angelegt wurden die Steuerbücher von 1612. Manche davon sind im Bestand Steuerbücher, die meisten aber bei den Pfleggerichten bei den "Büchern" B... zu finden. Selten ist der Familienname 1612 und 1671 gleich. Da manche der Steuerbücher von 1612 Nachträge enthalten, kann man damit die Hauszuordnung mit den Büchern von 1671 erstellen. Hofnamen werden 1671 selten genannt. Die Zuordnung auf Häuser kann sich an den Grundherren und an der Hofgröße orientieren. Erst das Steuerbuch von 1760 nennt die Hofnamen und schreibt sie gewissermaßen "amtlich" fest. Da 1760 aber kein Erwerbsdatum genannt wird, kann man mit dieser Steuerbeschreibung wenig anfangen. Bei einigen Hofmarken wurden 1760 einfach die Steuerbücher von 1671 abgeschrieben und Eigentümer genannt, die längst gestorben waren. Mit den Hofnamen von 1760 läßt sich wieder eine Zuordnung der Häuser zum Kataster von 1812/1813 herstellen, da im Kataster die Hofnamen und die Hausnummern genannt sind.
In http://www.genealogie-leitl.de
finden Sie Steuerbeschreibungen von 1612, 1671 und 1720/21 der
ehemaligen kurfürstlich-bayerischen Gerichte Landsberg a. Lech,
Mering, Rauhenlechsberg und Starnberg, bearbeitet von Marco Leitl.
(Summe) 47 Pfund Wert des Viehbestandes.
Davon die Steuer ist 8 Pfund 6 Schilling 0 Pfennig.
Die Steuerberechnung ist nicht nachvollziehbar, ca. 18 %.
Außerdem kommen in den Steuerbüchern vor :
junge Pferde ( Fill bis 1 Jahr und Fohlen bis 3 Jahre alt).
."Imppen" sind Bienenvölker,
ein Bär, das ist ein Zuchteber, männliches Schwein,
Poschen sind junge Schafe.
Ganz selten wird bei armen Leuten, die sich keine Kuh leisten
konnten, eine Geiß genannt.
Geflügel erscheint nicht im Steuerbuch.
Die Ochsen gibt nur in der Anfangszeit nach dem 30-jährigen Krieg,
bis genügend Pferde nach gezüchtet waren.Dann waren die Pferde der
Stolz des Dachauer Bauern.
Es gab zwei Währungen neben einander. Die ältere bayerische
Währung in Pfund Pfennige, Schilling, Pfennig für die
Steuerbeträge.
Das Pfund hatte 240 Pfennig = 20 Schilling , Eine Nachaddition des
Aichacher Steuerbuches von 1721 ergab allerdings, dass hier das
Pfund = 8 Schilling = 240 Pfennig gerechnet wurde.
Die neuere (Reichs-) Währung ist Gulden
(fl.) Kreuzer (xr) und Heller (h). 1 fl = 60 x = 240
h. Das ist grob vereinfacht.
Eine eindeutige Umrechnung von Pfund in Gulden gibt es nicht. Der
Wert der Münzen war ein Tages- Kurswert, der vom regionalen
Edelmetallkurs abhängig war. Aus diesem Grund mußten die alten
einmal fest gelegten Steuerbeträge noch in Pfund Pfennige
dargestellt werden.
Siehe dazu meine Seite unter
Schlagwort-Register Geld und Währung
(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de