Kiening: Genealogie
Technische Tips für die Benützung dieser Datensammlung.
Muster-Formular zum Ausdrucken und Ausfüllen
für eine einfache Ahnentafel.
Für die Zeit zurück bis 1876 brauchen Sie die
Alle Geburten, Heiraten, Todesfälle ab 1876 sind in den
Standesämtern aufgezeichnet. Sie können jede Urkunde (als
Fotokopie des Original-Eintrages) bekommen, wenn Sie ein
berechtigtes Interesse nachweisen, also zum Beispiel nachweisen,
daß die gesuchten Personen Ihre Vorfahren sind. Es wird zwischen
beglaubigten Urkunden und einfachen Kopien unterschieden. Der
Unterschied liegt im Preis für die Beglaubigung. Für die eigene
Forschung genügt eine einfache Kopie.
Das Problem ist häufig, das richtige, nämlich das örtlich
zuständige Standesamt zu finden. Sie müssen also zuerst den Ort
der Geburt, Heirat etc. wissen und möglichst auch den Zeitraum.
Dazu enthalten alle Urkunden einen Rückwärts-Verweis: In der
Todesurkunde steht Datum und Ort der Geburt. In der Geburtsurkunde
stehen die Eltern und deren Herkunft. Am ergiebigsten sind stets
Heiratsurkunden, da sie für beide Brautleute die Herkunft und die
Eltern enthalten.
Ergänzung 2009:
Nach neuen Datenschutz-Regeln fallen die Standesamt-Urkunden vor
1900 nicht mehr unter Datenschutz, sind also allgemein
zugängliches Archivgut. Die Schutzfrist ist ab Geburtsdatum 110
Jahre, ab Tod 30 Jahre, ab Heirat 80 Jahre. Es ist uns
jedoch noch nicht gelungen, Zugang zu diesen Archivalien zu
finden, da diese nicht zentral in Archiven, sondern im Keller oder
Speicher von Gemeindeämtern lagern.
Personendaten ab Geburtsjahr 1876 in meiner
Datensammlung stammen von den betroffenen Familien selbst, aus
Pfarrbüchern oder sind von Grabsteinen abgeschrieben. Zu den
Standesamt-Urkunden bestehen üblicherweise Datums-Differenzen von
wenigen Tagen, zwischen Geburtstag und Tauftag, zwischen
standesamtlicher und kirchlicher Heirat, zwischen Todestag und
Begräbnis.
Vor 1876 hatten die Pfarrämter den Auftrag, die
Personenstands-Veränderungen Geburt (Taufe), Heirat und Tod zu
beurkunden. Dazu wurden in zeitlicher Reihenfolge, also nach Datum
sortiert, alle Ereignisse in Bücher eingetragen. Also alle Taufen
in das Taufbuch, alle Heiraten in das Heiratsbuch und alle
Todesfälle in das Sterbebuch.
In weiten Teilen Bayerns sind die Kirchenbücher (z.T. auch
Matriken oder Martikeln genannt) mit den Eintragungen über Taufen,
Heiraten und Stebefällen zentralisiert im jeweiligen
Bistumsarchiv. In den allermeisten Bistumsarchiven erhält
man mittlerweile jedoch nicht mehr die Original-Bücher sondern
eine verfilmte Version. Sei es als Filmrolle (z.B. Augsburg) sei
es als
Microfiche-Blätter (Regensburg).
Die Bestände des Bistums München-Freising und Passau sind
bereits eingescannt und online von zu Hause aus abrufbar, und zwar
in einer sehr guten Qualität, weit besser als die bisherigen
Mikrofilme.
Unter Beachtung gewisser rechtlicher Einschränkungen (Datenschutzgesetz) hat jeder das Recht, in diese Bücher Einsicht zu nehmen. Prinzipiell haben Sie IMMER das Recht (Datenschutz hin oder her), wenn Sie ein "berechtigtes Interesse" an diesen Daten haben. Das ist dann gegeben, wenn Sie ein direkter Nachfahre der Person sind, deren Daten Sie einsehen möchten. Auch bei einigen Nebenlinien (Onkel, Tanten etc.) wird dieses "berechtigte Interesse" vom Gesetzgeber bejaht. Bei allen anderen Personen gelten die Datenschutzbestimmungen mit Jahresfristen.
Für Kirchenbucharchive (Bistumsarchive) beträgt nach Empfehlung
der Deutschen Bischofskonferenz vom 13.2.2008 die Sperrfrist bei
Taufbüchern 120 Jahre, bei Trauungs- und Sterbebüchern 100 Jahre.
Die entstehenden Kosten hängen davon ab, welche Dienste Sie in
Anspruch nehmen. Lassen Sie sich lediglich die verfilmten Bücher
vorlegen und suchen Sie in diesen sich die von Ihnen gewünschten
Informationen selbst heraus, so erhalten Sie bayernweit für 5 Euro
pro Tag zwei Pfarreien, jede weitere Pfarrei kostet 2,50 Euro.
Wenn Sie jedoch das Archiv beauftragen, für Sie zu suchen, so
fallen Suchgebühren für Archivare an. Diese summieren sich dann
schnell zu ziemlich hohen Beträgen (Halb-Stunden-Sätze), weshalb
diese Möglichkeit nur bei viel Geld anzuraten ist. Besser ist es
stets, sich selbst in die Materie so einzuarbeiten, dass man die
Anfangsschwierigkeiten (Lese- und Interpretationsprobleme der
handgeschriebenen Texte) selbst überwinden kann. Und somit selbst
ins Archiv zu fahren und selbst zu suchen. Dass man zur
Einarbeitung natürlich einen nicht unerheblichen Zeitaufwand
investieren muss, dürfte klar sein. So werden am Anfang Lese- und
Interpretationsfehler nicht ausbleiben. Bei schlecht geschriebenen
Texten haben auch "alte Hasen" durchaus ihre Leseprobleme. Daher
ist es keinerlei Grund zur Scham oder zum Schweigen, wenn man was
nicht lesen kann. Wie hat eine sehr engagierte Forscherin vor
einiger Zeit einmal formuliert: (sinngemäßes Zitat): Diese alten
handgeschriebenen Texte zu lesen ist anfangs eine Herausforderung.
Man fühlt sich wie ein Erstklässler. Ich musste das Lesen neu
lernen. Heute bin ich stolz darauf, dass ich das lesen kann".
(Zitat Ende). So ging es jedem von uns. Also: keine Scheu und
fragen, fragen, fragen und üben üben üben. Es ist wie mit einer
Fremdsprache: nur wenn man sie praktiziert, wird man im Laufe der
Zeit gut. In der Konsequenz bedeutet dies, dass man eine Familien-
oder gar Heimatforschung niemals ausschließlich auf der Basis des
Internets durchführen kann. Man wird immer (zumindest zu unseren
Lebzeiten) auf die Archive und der dort gelagerten Unterlagen
angewiesen sein.
Weitere Kosten können natürlich dadurch entstehen, wenn Sie sich
Kopien von einzelnen Dokumenten anfertigen lassen. Ich empfehle
daher, die Texte buchstabengetreu abzuschreiben (auch wenn es
unserer heutigen Rechtschreibung widerspricht; Quellenangabe nicht
vergessen!!!) und sich nur dann eine (möglichst elektronische)
Kopie anfertigen zu lassen, wenn es Lese- oder
Interpretationsprobleme gibt.
Hinwiesen möchte ich Sie noch auf zwei gerne von Anfängern
gemachten Fehler, die oft zu viel unnötiger Arbeit führen:
Da findet man durch Zufall irgend einen Familiennamensträger in
irgend einem Ort z.B. im Jahr 1680. Man selbst hat seine eigene
Familie und diesen Zweig aber bisher nur zurückverfolgt bis z.B.
1750. Obendrein in
einem anderen Ort (selbst wenn es der Nachbarort oder sogar der
gleiche Ort ist). Somit fehlen 70 Jahre. Das sind zwei,
vielleicht sogar drei Generationen. Machen Sie nicht den Fehler,
sich jetzt auf diesen
Namensträger von 1680 zu stürzen und möglichst viel über ihn
herauszubekommen, inklus. Eltern etc., denn möglicherweise gehört
er ja gar nicht in Ihre Ahnentafel, sondern ist nur sehr
weitschichtig mit Ihren Vorfahren verwandt. Regel: Kontinuität -
keine Sprünge! Immer und stur von Generation zu Generation
rückwärts gehen. Erst wenn die so gefundenen Daten keine
Widersprüche aufweisen (z.B. Heiratsdatum nach
dem Sterbedatum; Heiratsdatum im Alter von 10 oder 12 Jahren etc.)
und auch die Rufnamen aller beteiligter Personen passen (nicht
einmal Mutter "Maria" und in anderem Dokument "Katharina" etc.)
erst dann kann man die Daten als gesichert gelten lassen. Bei
Heiraten und Taufen auch die Zeugen und Taufpaten mit Orten
erfassen, da es sich oft um Verwandte handelt und somit manchmal
eine Lösung eines Widerspruches über die Paten/Zeugen
möglich ist.
Der zweite Fehler ist, dass man sich auf die heutige Schreibweise
versteift: "Uns schreibt man aber .... und die in dem Dokument
schreibt man ja anders". Bitte machen Sie sich bewusst, dass es
eine schriftliche
Fixierung von Namensschreibweisen erst seit 1875 gibt! (Einführung
der Standesämter). Davor hat man phonetisch geschrieben, das
heißt: man hat es so niedergeschrieben, wie man es gehört hat.
Somit gibt es weder bei Namen noch bei Wörtern aus der
Alltagssprache vorher ein "richtig" oder ein "falsch" bezüglich
der Schreibweise. Die Phonetik im Dialekt zählt - nichts anderes.
Dass natürlich teilweise schon "verhochdeutscht" niedergeschrieben
wurde ist klar - aber man kann sich darauf nicht verlassen.
Für Anfänger ist es am Besten, zuerst mit den kirchlichen
Unterlagen (*oo+) zu beginnen. Das Nummernsystem, welches sich
weltweit durchgesetzt hat, ist das nach Kekulé (siehe Wikipedia
"Kekule-Nummer"). Beginnend immer mit der allerjüngsten Person der
Familie..
Zweckmäßig ist, einen Archivbesuch telefonisch anzumelden. Beim
ersten Besuch im Archiv müssen Sie ein Benützer-Formular
ausfüllen, sich ausweisen und den Zweck Ihrer Forschung angeben,
also zum Beispiel Familienforschung. Siehe Seite Erster Besuch in einem Archiv
Für eine Gebühr von 5 Euro können Sie einen Tag lang im Bistums-Archiv die Filme von 2 Pfarreien anschauen. Ausleihen und Mitnehmen von Archivalien ist natürlich nicht möglich. Die Gebühr ist nur für die Aushändigung der Filme oder Bücher. Suchen und Lesen des gewünschten Eintrages ist Ihr Problem:
Zunächst müssen Sie auf dem Film das richtige Buch finden:
Taufen haben den Titel Liber Baptizatorum, Baptist... hat immer mit Taufe zu tun. Parentes sind die Eltern, Patrini die Taufpaten.
Heiraten tragen den Titel Liber Coniugatium oder Matrimonium oder Sponsalium. Unter Sponsi (Mehrzahl von sponsus) steht der Bräutigam, Sponsa / Sponso die Braut, Parentes sind die Eltern, Testes die Trauzeugen.
Liber Defunctorum ist das Sterbebuch.
Die Heiraten sollten Sie zuerst anschauen, sie sind am ergiebigsten.
Die Ereignisse wurden eingetragen, als sie sich ereigneten. Die Pfarrbücher sind also nach Datum geordnet. Wenn Sie von mir das Datum wissen, brauchen Sie nur diese Stelle suchen. Auch eine Jahreszahl ist eine große Hilfe, denn kleine Pfarreien hatten nicht viele Einträge in einem Jahr.
Bereiten Sie sich für den Archivbesuch vor, indem Sie möglichst präzise mitbringen, wen Sie in welcher Pfarrei unter welchem Datum suchen. Ziellose Suche ist stets enttäuschend.
Hier haben die Anfänger die meisten Probleme. Erstens ist die alte, im 19. Jahrhundert die Deutsche Schrift, schwer zu lesen. Zweitens sind die Einträge mit lateinischem Text versehen. Dafür ist lateinischer Text in lateinischer Schrift geschrieben, die uns heute geläufiger ist, als die deutsche Schrift. Personennamen und Ortsnamen sind selten in Latein übersetzt, Vornamen häufiger. Wichtig ist eigentlich nur, lateinische Berufsbezeichnungen zu lernen. Einige sind unten aufgelistet.
Beispiele für lateinische Heiratseinträge mit Abbildung des Originales finden Sie unter Leseübung.
Enthält ein Eintrag mehr Text, etwa bei einem Heiratseintrag, so lassen Sie zweckmäßig eine Kopie davon anfertigen und studieren den Text zuhause in Ruhe oder Sie lassen sich von erfahrenen Leuten helfen. Das Archivpersonal ist dafür nicht zuständig, denn das ist in der Gebühr von 10 Euro nicht enthalten. Sie können aber im Archiv eventuell Namen von kompetenten Leuten erfahren.
rusticus , colonus, colony = Bauer, solanus = Einödbauer
partiarius = Gütler
domuncularius, aedicularius = Häusler
accola, incola = Inwohner, ohne Hauseigentum
aedituus = Mesner, custos = Mesner oder Hirt, pastor = Hirt
molitor, molinarius = Müller
faber .. = Handwerker, faber ferrarius = Schmied, faber lignarius = Zimmermann, faber murarius = Maurer
sartor = Schneider, sutor = Schuster,
textor, lanarius , lanifex, linifex = Weber
pistor = Bäcker, piscator = Fischer, lanio oder lanius = Metzger,
balneator = Bader,
hospes oder caupo = Wirt, venator = Jäger Förster
pater = Vater, patrinus = Pate
mater = Mutter, matrina, materna = Patin
uxor = Gattin
p.m. post mortem, bei den Eltern der Brautleute bereits gestorben
pp.mm. heißt daß beide Eltern gestorben sind.
vidua = Witwe, viduus = Witwer, relicta = zurückgelassene (Witwe)
filia = Tochter, filius = Sohn
legitimus = ehelich, illegitimus = unehelich
sponsa = Braut, sponsus = Bräutigam
testes = Zeugen
iuvenis = Jüngling, ledig,
virgo = Jungfrau, pudica = Mädchen
proles, liberi = Kind, Kinder
hon., honestus = ehrbar.
Die Staatsarchive haben eventuell die
interessanteren Archivalien für die Familienforscher.
Nach den Kirchenbüchern kann man beginnen, die
weltlichen Unterlagen - die sogenannten Briefprotokolle -
(Kaufbriefe, Übergabebriefe, Schuldbriefe = Kreditaufnahmen,
Erbverträge, Quittungen etc.) auszuwerten. Diese Unterlagen liegen
in den Staatsarchiven bzw. im Hauptstaatsarchiv. Hier gibt
es über die Kirchenbücher hinaus noch Möglichkeiten, weiter zu
forschen, wenn z.B. die Kirchenbücher Lücken (Verlust der
Kirchenbücher, Pfarrstelle unbesetzt, etc.) aufweisen oder
wenn sich Eintragungen widersprechen.
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(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de