Josef Kiening: Genealogie und Häuserbuch im Gebiet nordwestlich von München
Eine "amtliche" Anleitung finden Sie unter http://www.gda.bayern.de/famfor.htm
Erst seit 1. Januar 1876 gibt es die Standesämter. Sie registrieren mit dem Rang einer amtlichen Urkunde Geburten, Heiraten und Todesfälle. Ein Familienforscher wird, wenn die Daten von 1876 bis heute nicht in der Familie bekannt sind, also zuerst das örtlich zuständige Standesamt um Auskunft und Kopie der Original-Urkunden bitten. In der Datensammlung Kiening sind Personen mit Geburtsjahr ab 1876 nicht enthalten, da die Datenschutzgesetze eine Veröffentlichung von Daten lebender Personen ohne deren ausdrücklicher Genehmigung verbieten.
Seit etwa 1900 ist es üblich, Personen mit dem Geburtsdatum zu identifizieren, da die Namen alleine nicht eindeutig sind.
Von den Pfarrämtern wurden alle Taufen, Heiraten und Beerdigungen aufgeschrieben. Das geschah nicht für die heutigen Familienforscher, sondern von 1800 bis 1875 in staatlichem Auftrag, vorher für kircheninterne Zwecke, wie Nachweis einer ehelichen Geburt.
Analog zur obigen Geburtsdatum-Identifikation suchen die Familienforscher bevorzugt nach dem Taufdatum. Familienforschung wird meist mit Kenntnis von Tauf- Heirats- und Todesdatum gleichgesetzt. Diese Daten sind fast weltweit verfügbar und haben in fast allen Kulturen die gleiche Bedeutung. Die Suche ist einfach: Heiraten stehen im Heiratsbuch, Taufen im Taufbuch und Todesfälle im Sterbebuch.
Die Entstehung dieser Archivalien ist leicht verständlich: Der Pfarrer oder ein Hilfspriester (Kaplan, Expositus) hat aufgeschrieben, wann und wem er die Sakramente gespendet hat. Vor Beginn muß der Familienforscher also nur wissen, in welcher Pfarrei er zu suchen hat und zu welchem Bistum diese Pfarrei gehörte, denn in den bischöflichen Archiven befinden sich heute die meisten alten Pfarrbücher.
In der Datensammlung Kiening sind wenig Pfarrbuch-Daten genannt, nur wenn sie zufällig bekannt waren.
Als ich 1988 begann, Daten zu sammeln, waren die Pfarrbücher noch nicht zentral in den Archiven gelagert und schwer zugänglich. Deshalb wurde die Arbeit ganz auf Staatsarchiv-Daten ausgerichtet.
Die staatlichen Archivalien (vor 1876) unterscheiden sich inhaltlich grundsätzlich von kirchlichen. Die Eckdaten Taufe, Heirat und Tod interessierten den Staat überhaupt nicht. Solche Angaben sucht man im Staatsarchiv vergeblich. Erst seit 1876 registriert die "Gemeindebehörde" im Standesamt Geburt, Heirat und Tod und im gemeindlichen Einwohnermeldeamt den Aufenthaltsort des Bürgers.
Vor 1876 gab es genauso "Gemeinden", mit gewählten Bürgermeistern oder Obmännern. Vor 1800 konnten diese jedoch kaum schreiben, weshalb es zwecklos ist, Archivalien von diesen Stellen zu suchen. Nur in Städten und Märkten gab es eine schreibkundige Verwaltung, die ihre "Bürger" aufgeschrieben hat.
Mit anderen als gemeindlichen Behörden hat man erst als Erwachsener zu tun, wenn man Steuern bezahlt oder eine Straftat begeht. Das war früher genauso wie heute und hier kann die Familienforschung ansetzen.
Zunächst muß man sich klar werden, welche Behörde und zu welchem Zweck etwas aufgeschrieben hat. Die Organisation ist nicht so einfach durchschaubar wie bei der Kirche.
Staatliche Behörden haben nur aufgeschrieben, was für die Erhebung der Steuern und zur Aufrechterhaltung der Ordnung notwendig war.
Personen wurden nicht direkt besteuert, sondern nur indirekt über ihren Immobilien-Besitz. Daraus ergab sich folgende Datenstruktur in www.genealogie-kiening.de:
Urkunden der freiwilligen Gerichtsbarkeit entstehen bei jedem Immobilien-Geschäft. Früher hießen diese Urkunden Briefprotokolle.
Als Straftäter fallen nur wenige Personen auf. In den Archivalien der Straf-Gerichte wird der Familienforscher deshalb nur selten fündig. Dafür wird es dann besonders interessant.
Der Staat hat für seine Bediensteten Personalakten angelegt, ebenfalls eine interessante Quelle für einen kleinen Personenkreis.
Grob vereinfacht kann man sagen, daß für den Familienforscher nur die Briefprotokolle und zum Zweck der Besteuerung geschriebenen Staats-Archivalien interessant und auch für jeden Vorfahren vorhanden sind, sofern er Immobilien-Besitz hatte.
Mit Staatsarchiv-Daten kann Heirats- und Todesdatum annähernd ermittelt werden, während ein Geburtsdatum nur geschätzt werden kann. Hier wird angenommen, daß Mann und Frau bei der Heirat 30 Jahre alt waren.
Die in der vorliegenden Datensammlung Kiening in den Namensregistern genannte Jahreszahl ist der Beginn der Besteuerung oder das Heiratsjahr. Es darf nicht mit dem Geburtsjahr verwechselt werden.
Meine Datenstruktur ist speziell auf die Verhältnisse in Altbayern und die hier übliche Steuerpraxis zugeschnitten. Leider sind in den weltweit üblichen Genealogie-Programmen und Techniken solche Daten nicht vorgesehen.
Magert man meine Daten auf den üblichen Standard ab, so bleiben nur Namen, genealogische Zusammenhänge und ungefähre Jahreszahlen übrig. Die Informationen über den Besitz und sozialen Rang geht verloren. Holt sich jedoch der Forscher den vollen Text der Urkunden im Staatsarchiv, die meist mehrere Seiten lang sind, so gewinnt er ein detailliertes Bild vom Leben seiner Vorfahren.
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(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de