Genealogische Datensammlung Kiening: Literatur-Hinweis:

Historischer Atlas von Bayern

Vor 1800 war im Gebiet des heutigen Bayern ein bunter Durcheinander von Herrschaften. Der Historische Atlas von Bayern versucht, hier auch für Laien verständlich Überblick zu verschaffen.

Herausgeber ist die Kommission für Bayerische Landesgeschichte. Zu beziehen sind die Bände vom Verlag Laßleben in Kallmünz.

Begonnen wurde 1950 mit den oberbayerischen Landgerichten, hier ist die Situation am übersichtlichsten. Da die alten Herrschaftsgebiete nicht mit den heutigen Landkreisen identisch sind, tragen die Bände des Historischen Atlas nur teilweise die Namen heutiger Landkreise. Als Anhaltspunkt kann trotzdem gelten: es gibt für jeden Landkreis einen Band.

Der Verlag Laßleben in Kallmünz gibt Auskunft, welche Bände noch lieferbar sind.

Ausführlichere Beschreibung mit Liste der Bände

Die vergriffenen Bände hat die Bayerische Staatsbibliothek im Internet veröffentlicht.  Ein Ortsregister erlaubt die Suche nach Ortsnamen.

Der für den Familienforscher interessante Inhalt des Hist. Atlas ist die Abschrift des Steuerbuches von 1760 (bei den oberbayerischen Bänden) mit allen Hofnamen, leider ohne Familiennamen und meist ohne Häusler. Zu jedem Haus ist die Grundherrschaft und das zuständige Gericht angegeben. Diese Grundinformation ermöglicht erst den Einstieg in die entsprechenden Archivalien.

Unter  dem zuständigen Gericht können Sie im Staatsarchiv die  Briefprotokolle finden.

In den Gebieten außerhalb von Altbayern wurden möglichst ähnliche Quellen benützt wie das hiesige Steuerbuch 1760, notfalls die Kataster ab 1812.

Ein Einführungsheft "Die bayerische Gerichts- und Verwaltungsorganisation vom 13. bis 19. Jahrhundert " von Sebastian Hiereth erklärt Aufbau und System des Historischen Atlas.

Differenzen zum Historischen Atlas

Abweichungen zum tatsächlichen Hausbestand entstehen im Historischen Atlas dadurch, daß nur Steuerzahler genannt werden. Alle steuerfreien Gebäude (und Orte, wie Gröbenzell) werden nicht genannt. Steuerfrei waren neben Adel und Kirche vor allem die Beamten.

Im Historischen Atlas fehlen:

Mehrfachnennungen verfälschen die Zahl der Anwesen. Für ein Gewerbe ist häufig zusätzlich ein Steuersatz genannt, ohne daß dafür ein Wohngebäude besteht. Solche Steuerzahler werden doppelt gezählt. In Aubing ist dieser Fehler 30 %.

Bei größeren Orten erweisen sich die Abschriften im Historischen Atlas (Band Dachau, z.B. Feldmoching) schlicht als unvollständig und ungenau.

In Hofmarksorten lügt manchmal schon die Original-Quelle aus dem Jahr 1752: Steuerzahler wurden "vergessen" aufzuschreiben und deren Steuerzahlungen unterschlagen. Landgerichtische Orte wurden besser kontrolliert, deshalb sind hier die Quellen zuverlässiger.

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(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de